Aber die Bürgermeister interpretieren das römische Maroni-Dekret nicht so. Insofern wird z.B. in Neumarkt und Meran weitergeblitzt.„Wir haben fixe Radargeräte in den Gemeinden Truden, Neumarkt, Terlan, Algund und Meran. Alle diese Geräte zur automatischen Geschwindigkeitskontrolle müssen weggenommen werden oder aber zumindest ausgeschaltet werden und dies hätte besser gestern geschehen sollen als heute", meint Landeshauptmann Luis Durnwalder.Handhabe des Landes: Die Radargeräte stehen an Landesstraßen. Daher könne das Land bestimmen, ob sie an Ort und Stelle bleiben oder nicht, so Durnwalder.Laut Interpretation von Merans Bürgermeister Günther Januth ändere sich bis auf weiteres nichts. „Wir warten ab, dass diese Bestimmung Gesetz wird", so Bürgermeister Januth. Besitzerrechtlich sei das Land zuständig. „Das Besitzerrecht ist aber kein Kriterium, um das Gerät abzumontieren, sondern vielmehr die Gefährlichkeit des Straßenabschnittes. Wird künftig befunden, dass ein Straßenabschnitt nicht gefährlich ist, dann kann das Gerät auch abmontiert werden", meint der Meraner Bürgermeister.Und was die Einnahmen betreffe, die künftig an den Straßenbesitzer sprich das Land abzugeben seien, verweist Januth auf die effektiv anfallenden Kosten zur Betreibung des Radargeräts.„Die müssten zuerst abgezogen werden. Es wird sicher noch Gespräche mit dem Land geben", so Januth. „Unser Radargerät hat immer die Gemeinde betrieben und es bleibt auch weiterhin eingeschaltet. Da gibt es nichts zu interpretieren, denn die römische Bestimmung sagt dies so", unterstreicht der Neumarkter Bürgermeister Alfred Vedovelli.Klaus Runer, der Terlaner Bürgermeister, hat sich Maronis Rundschreiben genau durchgelesen. „Es ändert sich ab dem 1. September fast nichts. Das Radargerät bleibt eingeschaltet. Es muss nur dort, wo das Gerät steht noch eine zweite Hinweistafel oder ein Blinklicht aufgestellt werden. Geld kann das Land von uns keines bekommen, solange es kein Gesetz dazu gibt", so Runer.d/lu