Die beiden Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretung waren im März und April 2013 ausgestellt worden. Dabei war der Betroffene zum Zeitpunkt der Übertretungen nicht in Frankreich, sondern an seinem Arbeitsplatz in Südtirol. Der Mann wandte sich daraufhin an die EVZ in Bozen, welche die Strafzettel überprüfte und sie für authentisch befand. Blieb zu klären, wie die französische Polizei an Namen und Adresse des Mannes gekommen war. Daten stammten vermutlich aus dem Internet Die Lösung war unglaublich und beunruhigend zugleich.„Der französische Eigentümer des Wagens hatte, nachdem er in die Radarfalle getappt war und ihm die Strafen zugestellt worden waren, einfach angegeben, der Südtiroler sei zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitungen mit seinem Auto gefahren. Obwohl der Betroffene den Fahrzeugeigentümer überhaupt nicht kannte, hatte dieser den französischen Behörden neben seinem Namen auch die korrekte Südtiroler Anschrift übermittelt“, so die EVZ. Dabei sei nicht geklärt, wie der französische Fahrzeughalter an die Daten des Südtirolers gekommen sei. Es wird vermutet, dass das Internet eine wesentliche Rolle spielt. Der Südtiroler legte Rekurs ein Das EVZ Bozen setzte sich mit dem französischen EVZ in Verbindung, um zu klären, wie der betroffene Südtiroler nun verfahren müsse. Wie auch in Italien habe der Betroffene die Möglichkeit, Rekurs einzulegen, was der Mann auch sofort tat. Dabei sei es von Vorteil, dem Formular Unterlagen beizulegen, welche bezeugen, dass man im betroffenen Zeitraum nicht im Ausland war, rät die Europäische Verbraucherzentrale. stol