Dies bestätigte sein Anwalt Kurt Jelinek Dienstagfrüh gegenüber der APA. Der Mann wurde vergangenen Donnerstag zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/prozess-um-grossglockner-drama-angeklagter-schuldig-gesprochen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a><BR /><BR />Der 37-Jährige meldete nun Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nähere Ausführungen zu den Gründen wollte der Salzburger Verteidiger indes nicht machen. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft lag vorerst noch nicht vor. <BR /><BR />Das Urteil wurde vergangene Woche von Einzelrichter Norbert Hofer gefällt. Dem 37-Jährigen drohten bis zu drei Jahre Haft. <BR /><BR />Das Urteil wurde nach über 13 Stunden Verhandlung, die von rund 50 Medienvertretern aus dem im In- und Ausland beobachtet worden war, in den späten Abendstunden gefällt. Zahlreiche Anklagepunkte hatte der Richter dabei fallen gelassen, trotzdem noch eine grobe fahrlässige Tötung erkannt. Hofer berücksichtigte in seinem Urteil zudem die „mediale Vorverurteilung“ – insbesondere auf Social Media – und den Verlust der eigenen Lebensgefährtin.<BR /><BR />Der Angeklagte selbst hatte sich nicht schuldig bekannt und bei seiner Einvernahme gemeint, dass es ihm „unendlich leid“ tue.