Maria P. (56, Name von der Redaktion geändert), staunte nicht schlecht, als ihr am 11. September per Einschreiben eine Verkehrsstrafe der Ortspolizei von Scanzano Jonico (Provinz Matera) zugestellt wurde. Darin wird ihr vorgehalten, dass sie mit ihrem Fiat Punto, den sie Anfang Juni 2017 hatte verschrotten lassen, mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen seie und daher eine Strafe von 142,10 Euro zahlen müsse – inklusive Abzug von drei Führerscheinpunkten. Zahle man erst innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung, seien 194 Euro fällig.<BR /><BR />Um diesen Irrtum sofort aus dem Weg zu räumen, wie sie glaubt, ruft sie die Nummer an, die auf dem Strafzettel vermerkt ist. „Ich landete nicht bei der Ortspolizei von Scanzano Jonico, sondern bei einem ,Contact Center‘, das sich offensichtlich um Strafbescheide dieser Gemeindepolizei kümmert. Allerdings war kein Mensch an die Strippe zu bekommen, sondern ich sollte über Whatsapp kommunizieren und das entsprechende Anliegen oder Problem auf der Liste im Whatsapp-Kanal anklicken. Aber der Punkt ,Strafzettel-Annullierung‘ kommt dort gar nicht erst vor“, erzählt sie.<BR /><BR />Also habe ihr Mann tags darauf umgehend eine zertifizierte E-Mail (Pec-Mail) an die auf dem Strafzettel angegebene Mail-Adresse der Gemeinde geschickt, mit der Verschrottungsbescheinigung des öffentlichen Automobilregisters (PRA), der Bitte um Rückantwort und der Aufforderung zur Annullierung. „Weil zehn Tage später noch immer keine Antwort gekommen ist, schickte mein Mann eine weitere Pec-Mail. Reaktion null“, sagt die Meranerin.<BR /><BR />Man könne und dürfe den Fall nicht so auf sich beruhen lassen, riet ihr der Bozner Rechtsanwalt Kurt Aschbacher. Man riskiere, dass die Verwaltungsstrafe ihren Lauf nimmt, die Fristen verstreichen, der Strafbescheid rechtskräftig wird und die Führerscheinpunkte abgezogen werden. Anwalt Aschbacher versuchte zunächst, „auf kurzem Weg“ die Behörde telefonisch zu erreichen, um die Angelegenheit pragmatisch zu bereinigen. Aber auch er wurde auf den „schriftlichen Weg“ verwiesen.<BR /><BR />Gleichzeitig nahm er Einsicht in das Strafprotokoll, sichtete das Foto des geblitzten Pkw und stellte fest, dass weder Kennzeichen noch Autotyp übereinstimmen. In einem Schreiben forderte Anwalt Aschbacher die Behörde auf, den Strafbescheid im Selbstschutzweg zu annullieren, und gleichzeitig verlangte er eine Erklärung, warum die Ortspolizei vor der Ausstellung der Strafe nicht verifiziert hätte, ob das Auto noch im Umlauf sei. Seit dem Schreiben, in dem Anwalt Aschbacher angemahnt hat, innerhalb von drei Tagen ab Erhalt zu antworten, fehlt noch immer eine Reaktion. „Nun muss Rekurs vor dem Präfekten in Matera eingereicht werden“, sagt Anwalt Aschbacher.<BR /><BR />Die Meranerin ist konsterniert. „Es ist unglaublich und völlig unverständlich, dass ein Bürger, der sich rein gar nichts hat zu Schulden kommen lassen, sich nun gegen die Schlamperei einer Sicherheitsbehörde wehren muss. Vom Ärger und den Laufereien ganz zu schweigen“, so die Meranerin. Aschbachers Rat an alle, die derartige Strafzettel bekommen: „Der Empfänger muss sich darum kümmern, dass die Behörde ihren Fehler bereinigt. Der Bürger muss büßen, obwohl er im Recht ist“, so Rechtsanwalt Aschbacher.