Dies ist aber nur 70 Prozent der Summe, die die Frau gefordert hatte. Das Gericht befand nämlich, dass die Frau den Sturz durch mehr Umsicht hätte vermeiden können.Das Gericht trug der Zeugenaussage einer unbeteiligten Passantin Rechnung, wonach die eisige Stelle am Gehweg durchaus sichtbar bzw. bei aufmerksamem Hinsehen rechtzeitig bemerkbar gewesen wäre.Eis „glänzte stark“, doch Klägerin wich nicht ausDie Passantin hatte erklärt, dass das Eis „stark geglänzt“ habe und sie deshalb ausgewichen sei – die Klägerin aber nicht, und so kam es im Februar 2008 am späten Nachmittag nahe einer Unterführung in Brixen zu dem Unfall. Die Frau glitt aus, stürzte und verletzte sich schwer am rechten Bein.Sie machte vor der Außenstelle Brixen des Bozner Landesgerichtes einen Schaden von 21.000 Euro geltend. Kausaler Zusammenhang: Gemeinde haftetDie Beklagten – die Gemeinde Brixen und ihre Versicherung – trugen vor, dass die Gemeinde sehr wohl ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei, die Straßen und Wege hindernis- und gefahrenfrei frei zu halten.Doch das Gericht vertrat die Auffassung, dass eine Gemeinde immer dann haftet, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen – in diesem Fall – dem nicht beseitigten Eis bzw. dem Sturz der Frau gegeben ist.Die Frau hätte den Sturz durch Umsicht aber vermeiden können, deshalb reduzierte das Gericht die Schadenersatzsumme für die Klägerin um 30 Prozent.rc/D_____________________________________________________________________________________Den gesamten Artikel zum Urteil lesen Sie in der Freitag-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".