Einem der Spanner in den Umkleidekabinen gelang ist tatsächlich, Aufnahmen einer Frau zu machen. Er muss sich jetzt wegen Nötigung vor Gericht verantworten.<BR /><BR />Es war im Sommer des vorigen Jahres, als eine Frau, die in einem Südtiroler Schwimmbad in einer Umkleidekabine gerade aus ihren Kleidern geschlüpft war, plötzlich einen Schreckensschrei ausstieß. Sie hatte zu Boden geschaut und eine Hand gesehen, die sich unter der Aussparung zur Nebenkabine in ihre Kabine durchgeschoben hatte. Diese Hand hielt ein Handy fest. <BR /><BR />Da ihm der Schrei klarmachte, dass er ertappt worden war, zog der unbekannte Handybesitzer seine Hand schnell zurück und flüchtete aus der Nebenkabine. Aber er kam nicht weit. Der Bademeister hatte den Schrei auch gehört und kam gerade rechtzeitig, um den Mann – einen 30-Jährigen – am Ausgang der Umkleideräume abzufangen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1023324_image" /></div> <BR /><BR /> Von der Frau über das Vorgefallene ins Bild gesetzt, ließ sich der Bademeister das Handy übergeben und konnte feststellten, dass der Mann die unbekleidete Frau effektiv gefilmt hatte. Beim Versuch, zu kontrollieren, ob die Aufnahme wirklich lief, hatte er das Handy sogar einmal in seine Kabine zurückgezogen, wodurch auf der Aufnahme auch sein eigenes Gesicht zu sehen war.<BR /><BR />Der Bademeister alarmierte sofort die Carabinieri, die den 30-Jährigen auf freiem Fuße anzeigten. Auch wurde seine Wohnung durchsucht, doch er hatte keine weiteren derartigen Filmchen in seinem Besitz. Kontrolliert wurde zur Sicherheit auch, ob der Verdächtige möglicherweise Zeit gehabt hatte, den Film ins Internet zu stellen, dies war – glücklicherweise für die Frau – nicht geschehen. <h3> Mann will Schadenersatz zahlen</h3>Die Frau erstattet Anzeige, die Bozner Staatsanwaltschaft erhob gegen den 30-Jährigen Anklage wegen Nötigung. Im Sinne von Art. 610 StGB stehen auf Nötigung bis zu 4 Jahre Haft. So weit dürfte es in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht kommen: Der Verteidiger des Mannes hat verlauten lassen, dass sein Mandant dem Opfer Schadenersatz leisten möchte. Sollte die Frau infolgedessen ihre Anzeige zurückziehen, wird der Fall zu den Akten gelegt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1023327_image" /></div> <BR /><BR />Der 30-Jährige ist aber nicht der Einzige, der im Vorjahr als mutmaßlicher Umkleidekabinen-Spanner ins Visier der Justiz geraten ist. 2 weitere Männer wurden angezeigt. Beiden wird zur Last gelegt, unabhängig voneinander in verschiedenen Schwimmbädern versucht zu haben, Frauen in einer Umkleidekabine mit dem Handy zu filmen. Da es in beiden Fällen beim reinen Versuch blieb, wurden die jeweiligen Verfahren wegen besonderer Geringfügigkeit der Tat eingestellt. Im Strafregister der beiden Männer scheint die Archivierung aber trotzdem auf.