Wie berichtet war Flavio Ruffini gemeinsam mit 18 weiteren Personen im Rahmen der Operation „Alpenkohle“ ins Visier der Trienter Ermittler geraten. Den Beschuldigten wurde gemeinschaftlicher, grenzüberschreitender Handel mit illegalem Müll vorgeworfen. Ruffinis Name stand hingegen aufgrund des Verdachts auf Mittäterschaft durch Unterlassung im Ermittlungsregister. <BR />Untersuchungsrichter Enrico Borrelli hatte Ruffini, dem Direktor der Landesumweltagentur, eine einjährige Suspendierung von allen öffentlichen Ämtern auferlegt. Dagegen hatten seine Verteidiger, die beiden Rechtsanwälte Paolo und Federico Fava, eine 25-seitige Verteidigungsschrift eingebracht und die Aufhebung der Maßnahme beantragt. Untergeordnet hatten sie zudem angeregt, eine Suspendierung auf den Bereich Abfallwirtschaft zu beschränken, sodass Ruffini seine übrigen Zuständigkeiten behalten könne. <h3> Vorwurf der Mittäterschaft haltlos</h3>Nun hat das Freiheitsgericht jedoch anders entschieden: Sämtliche gegen Ruffini verhängten Vorbeugemaßnahmen wurden aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts liegen nämlich keine schwerwiegenden Indizien vor, die den Vorwurf einer Mittäterschaft an einem mutmaßlich illegalen Abfallhandel stützen würden.<BR />Bereits vor einer Woche waren die fünf Südtiroler, die im Zuge der Operation „Alpenkohle“ verhaftet worden waren, aus der U-Haft entlassen worden. 16 Tage saßen Amtsdirektor Giulio Angelucci, der Obmann des Fernheizwerks Leeg in Laas Andreas Tappeiner, Verwaltungsratsmitglied Hugo Trenkwalder, Umweltberater Rupert Rosanelli sowie Umweltinspektor Andreas Marri hinter Gittern, bevor das Freiheitsgericht Trient alle vorbeugenden Maßnahmen aufhob.<h3> Ermittlungen zwar legitim, aber fehlerhaft</h3> „Der umfassend begründete richterliche Beschluss setzt sich eingehend mit dem Sachverhalt auseinander und schließt schwerwiegende Verdachtsmomente einer Mittäterschaft von Beginn an aus“, durfte sich nun auch Ruffinis Verteidiger Federico Fava über die Entscheidung freuen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien als solche zwar legitim, deren Vorgehensweise und Methodik laut Fava jedoch fehlerhaft gewesen. „Wir hoffen, dass dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist, um aufzuklären, was tatsächlich geschehen ist – unabhängig von unwahren Behauptungen, die im Zuge der Vorerhebungen aufgestellt wurden“, so Fava.