<P><p class=" text-left">In erster Instanz war er wegen Rufschädigung verurteilt worden. Er soll Palace-Direktor Massimiliano Sturaro, das Hotel Palace und den HGV durch einen Bericht in der Gewerkschaftszeitung verunglimpft haben – deshalb sollte er 400 Euro Geldstrafe zahlen, zudem insgesamt 6000 Euro an Schadenersatz an die Kläger.</p><p class=" text-left">Das Oberlandesgericht (Segna und Beisitzerinnen Cristine Erlicher und Silvia Monaco) folgte der Argumentation von Staatsanwältin Donatella Marchesini und Anwalt Nicola Canestrini und sprach Troger frei.</p><p class=" text-left">Er habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung und gewerkschaftliche Tätigkeit ausgeübt. In einem Monat ist die Urteilsbegründung zu erwarten.</p><p class=" text-left">stol/uli</p></P>