Zugleich haben die Höchstrichter die Verjährung des Falles erklärt.Damit kann Rainer zwar strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Ob der Nebenkläger SEL aber Schadensersatzansprüche hat, muss jetzt das Zivilgericht am Oberlandesgericht in Bozen entscheiden. Über die Vorgeschichte zum heutigen Urteil hat STOL bereits ausführlich berichtet.rc______________________________Mehr dazu lesen Sie in der Freitagausgabe des Tagblatts „Dolomiten“.