Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft von Perugia vor. 6 Jahre lang war er der Justiz entkommen, dafür hatte er 11 Mal seinen Namen geändert – nun wird er für die Gewalt, die er seiner Ex-Partnerin antat, sowie für Drogendelikte bestraft. <BR /><BR />Offene Wunden durch Schläge im Gesicht, Elektroseile an den Beinen: Seine schwangere Lebensgefährtin aus der Tschechischen Republik soll vor 6 Jahren täglich der Demütigung und rohen Gewalt des 40-jährigen Marokkaners ausgesetzt gewesen sein. Im selben Zeitraum sollen die Ordnungshüter beim Mann 105 Gramm Heroin sichergestellt. Die Beamten sollten den Marokkaner in der Folge verhaften – dieser verschwand jedoch. Der Fall nahm seinen Ausgang in Porta Sant'Elpidio in der mittelitalienischen Provinz Fermo und führte weit über die italienische Staatsgrenze hinaus. <h3> Kinder ohne Zustimmung der Partnerin ins Ausland gebracht </h3>Wie die Staatsanwaltschaft mittels Untersuchungen der Datenbanken feststellte, soll der Mann ganze 11 Mal seinen Namen geändert haben, um der Exekutive zu entkommen. Eine Wende im Fall gab es mit der Anzeige der Ex-Partnerin, nachdem er die beiden gemeinsamen Kinder ohne ihr Einverständnis ins Ausland gebracht haben soll. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft wurde in der Folge von der deutschen Sektion von Interpol darüber informiert, den Gesuchten im Bundesland Baden-Württemberg, genauer in der Stadt Heidelberg, ausfindig gemacht zu haben – zu einem Zeitpunkt, als der 40-Jährige die deutsche Universitätsstadt bereits verlassen hatte. Erneut fehlte jede Spur des Mannes.<BR /><BR />Seine Flucht führte ihn nach Südtirol, wo er in einer Winter-Notunterkunft der Landeshauptstadt in einen Streit mit einer anderen Person geriet. Die beiden wurden gewalttätig, der 40-Jährige wurde von den herbeigeeilten Ordnungshütern festgenommen und in die Bozner Quästur gebracht. Dort stellten die Beamten mittels Untersuchung der Fingerabdrücke fest, dass gegen den Mann seit 6 Jahren ein Haftbefehl wegen Misshandlungen gegenüber Familienangehörigen sowie Drogenbesitz mit Verkaufsabsicht vorlag. Nun muss der Marokkaner eine Haftstrafe von 8 Jahren und 2 Monaten antreten. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />