Der Fall ereignete sich bereits im Jänner 2014: Die Lebensgefährtin eines aus den Marken stammenden Arztes hatte laut Anklage nach der Einnahme von Kokain das Bewusstsein verloren. Anstatt sofort den Notruf abzusetzen, schickte der Arzt einen Bekannten los, um Medikamente zu holen - Medikamente, die zur Wiederbelebung völlig ungeeignet waren.Erst als er bemerkte, dass seine Bemühungen ergebnislos waren, habe der Arzt Alarm geschlagen. Die Frau wurde ins Spital gebracht, wo die Ärzte ihr Leben aber nicht mehr retten konnten.Auf unterlassene Hilfeleistung (Art. 593 StGB) stehen Haftstrafen bis zu einem Jahr, im Fall von erschwerenden Umständen – was die Staatsanwaltschaft dem Arzt infolge des Todesfalles anlastet – wird das verhängte Strafmaß verdoppelt.stol/rc