Bei den Frisörsalons besteht aber, ebenso wie bei den Schönheitssalons, die Möglichkeit, dass die Gemeinde eine Sondergenehmigung erteilt und den Frisören und Schönheitspflegern die Öffnung ihrer Betriebe erlaubt. „Eine solche Regelung kann jede Gemeinde in Absprache mit den ansässigen Betrieben erlassen“, erklärt die Obfrau der Frisöre im Landesverband der Handwerker, Maria Stella Falcomatá.