Donnerstag, 4. Dezember 2014

Frist für verbrauchsabhängige Messung des Energiebedarfs verlängert

Für Gebäude mit mehr als vier Einheiten und einer gemeinschaftlich genutzten Heiz-, Kühl- oder Warmwasserbereitungsanlage, die vor dem 30. Juni 2000 gebaut worden sind, wurde die Frist für den verpflichtenden Einbau von individuellen Zählern zur Messung des Energiebedarfs bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Bis zum 30. September 2015 kann um Beiträge angesucht werden.

Bis zum 31.12.2016 müssen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizanlage Zähler zur individuellen Messung des Energiebedarfs eingebaut werden./Foto LPA









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