Diese Entscheidung habe er "wegen der weiterhin bestehenden rechtlichen Unsicherheiten" getroffen, so Fabi. Diese Verfügung gelte bis zur Klärung durch die zuständigen Ministerien in Rom. Für die Ausstellung der Führerscheine aller Kategorien wie auch für die Erneuerung der Führerscheine der höheren Kategorien ist das genannte ärztliche Zeugnis auf jeden Fall notwendig. Die Probleme bei der Erneuerung von Führerscheinen sind aufgetreten, da die Regierung Berlusconi die Straßenverkehrsordnung abgeändert hat.Das Gesetz Nr. 120 vom 29. Juli 2010 verlangt unter anderem für das Ausstellen eines Führerscheins zwei ärztliche Zeugnisse, für die bezahlt werden muss. Offen lässt das Staatsgesetz, ob auch für eine routinemäßige Erneuerung der A- und B-Führerscheine ein anamnestisches Zeugnis (die Krankengeschichte enthaltend) vorgeschrieben ist, das vom Hausarzt ausgestellt werden muss. Dies hat zu einer unterschiedlichen Handhabung durch die ausstellenden Ärzte und Dienste im Sanitätsbetrieb geführt. "Dieser Zustand ist nicht tragbar", kritisiert Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Er fordert eine Klärung von Rom.Was die Rechtssicherheit in der Hauptfrage betrifft, ob dieses ärztliche Zeugnis auch für die Führerscheine A und B ausgestellt werden muss, dazu hat das Mobilitätsressort längst eine Klärung im Transportministerium angefordert, die aber noch nicht in Bozen eingetroffen ist.