Je mehr Promille am Steuer, desto schlimmer die Folgen – seit 2022 gilt das auch beim Fahren ohne gültigen Führerschein.<BR /><BR /> Die Carabinieri haben kürzlich einen Alko-Lenker mit seit 18 Jahren abgelaufenem Führerschein aus dem Verkehr gezogen. Was ihm nun droht, erklärt Hauptmann Federico Seracini, Kommandant der Carabinieri-Station Neumarkt.<BR /><BR />Wie berichtet, haben die Carabinieri in Welsberg kürzlich einen Mann aus dem Verkehr gezogen, der unter anderem mit rund 2,5 Promille im Blut und einem seit 2005 abgelaufenen Führerschein unterwegs war. <h3> Geldstrafe bis zu 6000 Euro</h3> „Ab einem Wert von 0,8 Promille gilt Trunkenheit am Steuer als Straftat. Beim Maximalwert von mehr als 1,5 Promille drohen Geldstrafen von bis zu 6000 Euro sowie eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren“, erklärt Hauptmann Seracini. <BR /><BR />Ähnlich verhalte es sich seit einer Gesetzesänderung von 2022 beim abgelaufenen Führerschein: Ist er seit weniger als 5 Jahren abgelaufen, „wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 624 Euro ausgestellt und der Führerschein eingezogen“, so Seracini. <BR /><BR />Hat man den Führerschein seit mehr als 5 Jahren nicht erneuert, müsse sich der Betroffene neben der normalen Führerscheinprüfung auch einem zusätzlichen Fahrtüchtigkeitstest unterziehen.<BR />