Der 38-Jährige war im Winter 2025 zur theoretischen Prüfung für den Lkw-Führerschein angetreten. Angetan mit großen Kopfhörern saßen die Kandidaten im Führerscheinamt in Bozen vor Bildschirmen und hatten 40 Quizfragen zu beantworten. Vor Ort waren auch zwei Beamte der Straßenpolizei, um ein Auge auf die Führerscheinanwärter zu haben. <BR /><BR />Die Polizisten bemerkten schon bald, dass der 38-Jährige immer wieder am linken Ohrpolster seines Kopfhörers herumzupfte – so, als müsse er etwas darunter in die richtige Position bringen. Sie beobachteten den Mann weiter, am Ende der Prüfung stellten sie ihn zur Rede. <BR /><BR />Auf frischer Tat ertappt, händigte der 38-Jährige den Beamten bereitwillig den kleinen Ohrhörer aus, den er links unter das große Polster des Kopfhörers geschoben hatte. <BR /><BR />In einer Jackentasche hatte er ein Handy, das über Bluetooth mit dem versteckten Ohrhörer verbunden war. Auf diesem Weg hatte ihm laut Anklage eine – nach wie vor unbekannte – Person die Antworten auf die Quizfragen eingeflüstert. Es kam, wie es kommen musste: Handy und Ohrhörer wurden beschlagnahmt, der 38-Jährige fand sich vor Gericht wieder. <BR /><BR />Richter Alvise Dalla Francesca Cappello segnete das Vergleichsangebot, das Verteidiger Markus Wenter vorgelegt hatte, ab: ein Monat Haft, umgewandelt in eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. <BR /><BR />Die relativ milde Strafe verdankt der 38-Jährige zum einen seiner Unbescholtenheit, zum anderen der Tatsache, dass der entstandene Schaden minimal war: Ganze 19 von insgesamt 40 Antworten, die ihm sein Einflüsterer übermittelt hatte, waren nämlich falsch. <BR /><BR />Auch wenn er nicht erwischt worden wäre, hätte der 38-Jährige die Prüfung also nicht geschafft. Ironie der Geschichte: Hätte er hingegen bestanden und wäre erwischt worden, wäre es wohl nicht so glimpflich ausgegangen. Für gelungene Trickserei sieht das Gesetz mindestens sechs Monate Haft vor.