Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat das Verwaltungsgericht am Dienstag über die Aussetzung des Beschlusses der Landesregierung zum Schulkalender beraten.Im April hatten rund 120 Meraner Eltern gegen den Beschluss rekurriert, diesmal waren es alle vier Schulgewerkschaften sowie Eltern und Lehrer.Am späten Mittwochabend wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichtes bekannt: Der Rekurs zur Aussetzung des Beschlusses zur Einführung der Fünf-Tage-Woche wurde teilweise angenommen.Angenommen wurde nämlich nur der Rekurs der Eltern, nicht aber jener der Schulgewerkschaften und der Lehrer. Deren Zulässigkeit als Rekurssteller wird in Frage gestellt.Demnach wird die Fünf-Tage-Woche nur in jenen Schulsprengeln ausgesetzt, aus denen auch die rekurrierenden Schülereltern stammen: der Schulsprengel Tramin und die beiden italienischen Schulsprengel „Bozen 4“ (Oberau-Haslach) und „Europa 2“.Mitte April hatte das Verwaltungsgericht den Rekurs der Meraner Eltern angenommen und für zwei italienischen Schulsprengel in Meran („Meran 1“ und „Meran 2“) die Aussetzung der Neuerung verfügt (STOL hat berichtet).Gewerkschaften und Eltern hatten damit argumentiert, dass die Landesregierung die Autonomie der Schulen verletze.Fünf-Tage-Woche bleibt für Großteil der Schulen aufrechtFür den Großteil der Südtiroler Grund- und Mittelschulen dürfte im Herbst demnach wie geplant die Fünf-Tage-Woche starten.Für jene Schulsprengel, für die durch den Rekurs eine Ausnahme erwirkt wurde, ist der Beschluss bis zum 24. Oktober ausgesetzt. Dann nämlich entscheidet das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit des Beschlusses der Landesregierung.stol