Die Betroffenen haben jetzt die Möglichkeit, dagegen zu berufen. „Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wir verlangen beim Freiheitsgericht die Annullierung der Suspendierung oder wir verlangen beim Untersuchungsrichter den Widerruf der Suspendierung“, erklärt Anwalt Carlo Bertacchi. Die Anwälte aller fünf Betroffenen wollen die Entscheidung mit ihren Klienten besprechen. Die Suspendierung gilt ab der Zustellung, welche der Personalchef des Wobi formell durchziehen wird, erklärt Wobi-Generaldirektor Franz Stimpfl. Seit 10. Juni, dem Tag, als die mutmaßlichen Korruptionsfälle an die Öffentlichkeit kamen, sind die fünf im Urlaub, in den nächsten Tagen wird ihre Suspendierung unterzeichnet. „Bezahlt werden 50 Prozent des Lohns oder das Lebensminimum als Unterhaltsbeitrag. Die Sozialbeiträge werden auf diesen Betrag entrichtet“, erklärt Wobi-Personalchef Kurt Mair. Stefano Grando und Peter Kritzinger sitzen noch im Gefängnis und werden ihre Suspendierung dort zugestellt bekommen. „Laut Kollektivvertrag müssen Mitarbeiter, deren persönliche Freiheit z. B. durch Untersuchungshaft eingeschränkt ist, mit Wirkung ihrer Festnahme suspendiert werden“, erklärt Mair. Die Suspendierung dauert mindestens bis Ende der U-Haft, kann aber auch bis zum rechtskräftigen Urteil dauern, aber nicht mehr als fünf Jahre. „Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Mair. Kritzingers Arbeit wird derzeit von seiner Stellvertreterin abgewickelt, Grando wird von einem Ingenieur vertreten werden. „Wir sind dabei, einige von der technischen Abteilung für die Arbeit dieser fünf Mitarbeiter abzustellen“, sagt Stimpfl. Zu machen seien auch neue Ausschreibungen für Handwerker. Die Verträge seien dabei nicht an eine Laufzeit gebunden, sondern an einen Höchstbetrag. „Ist die Obergrenze erreicht, wird der jeweilige Bereich neu ausgeschrieben“, erklärt Stimpfl.uli/D