Um Förderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 ihre postgraduale Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen. Die Studienbeihilfe beträgt maximal 9.000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden.Forschungsdoktorate werden für einen maximalen Zeitraum von vier Studienjahren gefördert.Die KriterienVoraussetzung ist, dass das bereinigte Jahreseinkommen 32.000 Euro nicht überschreitet. Zudem darf im selben Zeitraum keine andere Beihilfe zur Bildungsförderung in Anspruch genommen werden und es muss es sich um die erste postuniversitäre Ausbildung dieser Art handeln.Das abgeschlossene Studium darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet.Bei Praktika und Doktoratsstudien wird außerdem dem eventuell bezogenen Entgelt Rechnung getragen. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von insgesamt mehr als 1000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben.Die Finanzspritze fällt aus, wenn ...Beziehen Studierende in dem Zeitraum, für den eine Studienbeihilfe beantragt wird, ein Praktikumsentgelt, das mehr als 1300 Euro brutto pro Monat beträgt, oder erhalten sie ein Gehalt als wissenschaftliche Mitarbeiter, das mehr als 1500 Euro brutto pro Monat beträgt, wird keine Studienbeihilfe gewährt.Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung am Dienstag die Wettbewerbsausschreibung genehmigt.stol/lpa