Je 50.000 Euro Schadenersatz fordern die Rechtsanwälte Flavio Moccia und Angelo Polo, die Benno Neumair verteidigt haben, wegen einer Aussage im Rahmen der RAI-Sendung „Chi l'ha visto?“, die sie als ehrenrührig einstufen. Gestern haben sie sich im Verfahren am Bozner Landesgericht als Nebenkläger eingelassen. <BR /><BR />Wie Rechtsanwalt Roberto Mangogna, der Moccia und Polo vertritt, gestern am Rande des Verfahrens klarstellte, müsse die Anwaltschaft „ein Zeichen setzen, wo die Grenzen sind: Wir üben eine von der Verfassung vorgesehene Funktion aus, wir können nicht auf eine Karikatur reduziert werden“, so Mangogna. <BR /><BR />Was war passiert? Benno Neumair wurde bekanntlich im Herbst wegen des Mordes an seinen Eltern Peter Neumair und Laura Perselli zu lebenslanger Haft verurteilt. Er sitzt seit 29. Jänner 2021 im Bozner Gefängnis. Dort hatte er auch sein Geständnis abgelegt – einen ersten Teil am 11. Februar 2021 kurz nach Auffindung des Leichnams von Laura Perselli, einen zweiten, ausführlichen Teil dann am 1. März. Unter anderem erklärte er, nach dem Mord an seinem Vater Peter Neumair weggetreten gewesen zu sein. Als er wieder zu sich gekommen sei, sei schon seine Mutter Laura Perselli heimgekommen, und er habe auch sie getötet. <h3> „Auf Anraten der Anwälte“?</h3>Die Staatsanwaltschaft bezichtigte Benno Neumair hingegen beim Mord an seiner Mutter des Vorbedachtes: Zwischen den Morden seien mindestens 40 Minuten vergangen, der Angeklagte habe genügend Zeit gehabt, seinen Entschluss reifen zu lassen, seine Mutter zu töten.<BR /><BR />Als der Fall am 10. März 2021 Gegenstand der TV-Sendung „Chi l'ha visto?“ war, fiel dort der Satz: „Deshalb scheint es, dass in den verschiedenen Verhören – sicherlich auf Anraten der Anwälte – Benno den Zeitraum zwischen der Strangulierung des Vaters und der Heimkehr der Mutter immer mehr zusammenrückt.“ <BR /><BR />Neumairs Verteidiger verwehrten sich gegen diese Aussage. Als sie nicht richtiggestellt wurde, erstatteten sie Anzeige wegen übler Nachrede gegen Giovanni Loreto Carbone, Autor des TV-Berichtes, und Federica Sciarelli, Moderatorin und Verantwortliche für den Bericht.<h3> „In Misskredit gebracht“</h3>In seiner Verfügung auf zwangsweise Anklageerhebung hatte U-Richter Peter Michaeler festgestellt, dass der Autor durch den Zwischensatz „sicherlich auf Anraten der Anwälte“ diese „in Misskredit gebracht“ habe, indem sie als „Ausbesserer“ des Geständnisses angegeben worden seien. <BR /><BR />„In der Aussage wurde es so dargestellt, als ob es sich um eine Tatsache handle“, sagt Rechtsanwalt Mangogna. Dabei sei offensichtlich, dass Giovanni Loreto Carbone, der zur gestrigen Verhandlung angereist ist, nie im Gefängnis bei den Gesprächen zwischen Benno Neumair und seinen Verteidigern zugegen war. <BR /><BR />Die 50.000 Euro, die Moccia und Polo fordern, fußen auf der Tabelle von Mailand für Schadenersatz und errechnen sich anhand der Bekanntheit des Falles und des Verbreitungsgrades der Sendung „Chi l'ha visto?“.<BR /><BR />Am 26. September wird Richterin Julia Dorfmann am Bozner Landesgericht das Urteil fällen.<BR />