"In den letzten Tagen sind in unseren Katasterämtern immer wieder Bürger vorstellig geworden, die mit Blick auf die IMU eine neue Katastereinsichtnahme beantragen, was allerdings nicht notwendig ist", so Berger.Die Katasterwerte der Immobilien hätten sich nicht geändert, betont der Landesrat. Die Einführung der IMU habe keinerlei Auswirkungen auf die Werte. Für deren Berechnung müsse vielmehr - so wie für die Steuererklärung auch - eine neue Katastereinsichtnahme nur dann beantragt werden, wenn 2011 an einer Immobilie Änderungen vorgenommen worden seien. "Und dies auch nur dann, wenn diese Änderungen eine Auswirkung auf den Katasterwert gehabt habt", so Berger. Gleiches gelte für eine Änderung der Besitzverhältnisse, etwa durch einen Verkauf, eine Erbschaft oder eine Schenkung. Für eine Katastereinsichtnahme muss man zudem nicht mehr in die Kataster- oder Gemeindeämter. "Wer eine Immobilie besitzt und seine Bürgerkarte aktiviert hat, kann seit November 2011 von zu Hause aus in das Kataster Einsicht nehmen, und zwar online und kostenfrei", so Berger.