Eine Übersicht über die neuen – und einige der weiterhin gültigen Regeln. <BR /><BR /><b>Impfpflicht für die 50-Jährigen</b><BR /><BR />Mit dem morgigen Dienstag tritt für alle 50-Jährigen die Impfpflicht in Kraft. Das gilt für jene, die bis zum 15. Juni – bis zu dem Datum gilt derzeit die Impfpflicht – das 50. Lebensjahr vollenden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss eine einmalige Verwaltungsstrafe von 100 Euro zahlen. Das schreckt offensichtlich viele nicht ab: Laut Aufstellung des Sanitätsbetriebes vom Freitag (siehe Wochenend- und digitale Ausgabe) sind in Südtirol in den Altersgruppen ab 50 noch genau 26.666 ohne Erstimpfung. <BR /><BR /><BR /><b>50+: Ab 15. Februar nur geimpft an Arbeitsplatz</b><BR /><BR />Am 15. Februar folgt dann der nächste Streich: Ab da gilt 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) am Arbeitsplatz für alle 50-Jährigen im öffentlichen und privaten Bereich. Die Regelung betrifft auch Personen, die auf Grundlage externer Verträge arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder ehrenamtlich tätig sind. In der Altersgruppe 50 bis 59 (insgesamt 85.127 Personen) sind laut Aufstellung des Sanitätsbetriebes vom Freitag bis dato 12.912, in jener 60 bis 69 (insgesamt 58.546 Personen) genau 6399 ohne ersten Piks; von den Älteren dürften wenige noch berufstätig sein. Ungeimpften droht auch hier bei Verstoß eine einmalige Strafe von 100 Euro. Da es 15 Tage dauert, bis der Grüne Pass seine Gültigkeit erlangt, wäre heute der letzte Termin für die Erstimpfung, um dieser Verpflichtung nachzukommen.<BR /><BR /><BR /><b>Nur mit 3G zum Einkauf – mit Ausnahmen</b><BR /><BR />Vom Dienstag, 1. Februar, bis Donnerstag, 31. März gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu Handelstätigkeiten. Ausgenommen davon sind solche, die Grund- und wesentliche Bedürfnisse decken, also Einzelhandel in Super- und Minimärkten sowie anderen Geschäften mit Lebensmitteln; allerdings ist bei Konsum vor Ort die 3G-Regel Pflicht. Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind zudem Tier- und Tierbedarfshandlungen, Tankstellen und Einzelhandel mit Brennstoffen für Hausgebrauch und Heizung, aber auch der Detailhandel mit hygienisch-sanitären Artikeln. Nicht ausgenommen sind Buchhandlungen und Tabaktrafiken – außer es handelt sich um Kioske im Freien. In alle anderen Geschäften haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt; kontrolliert wird nicht am Eingang, sondern stichprobenartig im Inneren.<BR /><BR /><b>3G-Pflicht auch in Bank und Postamt</b><BR /><BR />Vom 1. Februar bis 31. März gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern, Versicherungen, Bank- und Finanzdiensten. <BR /><BR /><BR /><b>Ohne Pass in die Apotheke, zu Arzt und Tierarzt</b><BR /><BR />Zugang ohne grüne Bescheinigung gibt es für alle Gesundheitsbedürfnisse, sprich für die Beschaffung von Arzneimitteln und gesundheitlichen Produkten. Entsprechend ist der Zugang zu Apotheken, Parapharmazien, aber auch zu Geschäften mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Optikartikeln ohne grüne Bescheinigung möglich. Dasselbe gilt für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie tierärztliche Einrichtungen für alle Zwecke der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung – auch für Begleitpersonen.<BR /><BR /><BR /><b>Zu Polizei und Gericht: Keine Pass-Pflicht</b><BR /><BR />Ausnahmen in der 3G-Pflicht gibt es auch für dringende Sicherheits- und Justizerfordernisse. Ohne Green Pass darf man bei den verschiedenen Polizeibehörden Anzeige erstatten. Wer einen Reise oder Waffenpass beantragen möchte oder eine Aufenthaltsgenehmigung braucht bzw. verlängern möchte oder einen Asylantrag stellen, muss einen (gewöhnlichen) Green Pass vorlegen. Ebenfalls ohne Green Pass erhält man Zugang zu Gerichtsämtern bzw. Sozialämtern, wenn es um dringende Strafanzeigen geht oder um Anträge zum Schutz von Minderjährigen oder Entmündigten. <BR /><BR /><BR /><b>3G-Vorschrift für körpernahe Dienste</b><BR /><BR />Schon seit 20. Jänner gilt die 3G-Pflicht für Friseure, Schönheitspflegerinnen und andere körpernahe Dienste. Genesen, geimpft oder getestet, schreibt das Staatsdekret vor – und das Land hat die Regelung übernommen.<BR /><BR /><BR /><b>Wo die 2G-Pflicht schon seit 10. Jänner gilt</b><BR /><BR />Seit 10. Jänner gilt die 2G-Pflicht bereits in den öffentlichen Verkehrsmitteln; zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen. <BR /><BR />2G ist auch in den Wintersportgebieten angesagt – zumindest in den Aufstiegsanlagen. Egal ob Seilbahn, Umlaufbahn – hier mit FFP2-Maske – oder Sessellift: Rauf dürfen ab 12 Jahren nur mehr Geimpfte und Genesene. In Gastlokalen und -stuben – sowohl am Tisch als auch am Tresen – schon seit Anfang Dezember Pflicht, wurde die 2G-Regel mit 10. Jänner auch auf die Gastgärten ausgedehnt. Speisen und Getränke dürfen auch im Außenbereich von Bars und Restaurants nur mehr geimpft oder genesen konsumiert werden. <BR /><BR />Geimpft oder genesen sein heißt es auch bei Zutritt zu Konzert, Kino oder Theater. 2G-Pflicht gilt ebenso für alle Mannschafts- und Kontaktsportarten ab 10. Jänner auch im Freien. Für Sport in der Halle, Schwimmbad, Sport- oder Fitnesscenter gilt das schon seit 30. Dezember. Auch das Publikum bei Sportveranstaltungen muss geimpft oder genesen sein und zudem eine FFP2-Maske tragen. 2G ist auch bei Versammlungen von Vereinen und Proben von Chören und Musikkapellen angesagt.<BR /><BR /><b>Schülertransport</b>: Am 10. Februar endet Aufschub <BR />Im letzten Moment hatte Rom Südtirol nach dem Ende der Weihnachtsferien im Jänner einen Aufschub für die 2G-Pflicht im Schülertransport gewährt, eine Pflicht, die für alle anderen Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln bereits seit 10. Jänner gilt (siehe Punkt 8). Bis zum 10. Februar dürfen auch Schüler mit einem negativen Test die Schülerbusse benutzen – und nur diese. Ziel des Aufschubs war es, den Schülern Zeit und Möglichkeit zu geben, sich impfen zu lassen – zumal der Grüne Pass erst 15 Tage nach der Impfung seine Gültigkeit erlangt. Wie viele diese Chance genutzt haben, wird sich zeigen. <BR /><BR /><BR /><b>Grüner Pass verfällt: Mail vom Ministerium</b><BR />Bei wem die zweite Impfung 6 Monate her ist, der dürfte in den letzten Wochen eine Mail vom Gesundheitsministerium erhalten haben, dass sein Grüner Pass mit 31. Jänner verfällt. Wer in der Zwischenzeit schon einen Termin für eine dritte Impfung hatte – inklusive heute – oder genesen ist, konnte das Mail ignorieren. Wer sich in nächster Zeit zum dritten Mal piksen lässt, erhält da einen neuen Grünen Pass – steht aber in der Zwischenzeit ohne da. Laut Plänen der römischen Regierung soll der Grüne Pass für Geboosterte schon bald uneingeschränkte Gültigkeit haben.