Das Gebiet der historischen Bretagne umfasst fünf Départements: Finistère (bretonisch Penn-ar-Bed), Côtes d'Armor (Aodoù-an-Arvor), Morbihan (Mor-bihan) und Ille-et-Vilaine Il-ha-Gwilen) gehören zur heutigen Region Bretagne, aber das Départemenet Loire-Atlantique (Liger-Atlantel) wurde Mitte des 20. Jahrhunderts abgetrennt und 1982 durch ein Gesetz endgültig der Region Pays-de-la-Loire zugeschlagen. <a href="https://www.eurac.edu/en/blogs/midas/the-bagpipes-in-the-wadden-sea" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Seit vielen Jahren protestieren die Bretonen und ihre Vereinigungen gegen diese Aufspaltung – ohne Gehör zu finden</a>. <BR /><BR />Nun legt der Verein „Bretagne Réunie“ (Wiedervereinte Bretagne) Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sein Argument: Obwohl im Jahr 2018 105.000 Bürger – das sind mehr als laut Artikel L 1112-16 des französischen Gesetzes über Gebietskörperschaften erforderlich – mit ihrer Unterschrift eine Volksbefragung über die Forderung nach Wiederanschluss des Départements an die Bretagne gefordert hatten, lehnte es der Rat des Départements ab, eine solche Volksbefragung durchzuführen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1278669_image" /></div> <BR /><BR />Das stelle einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar, schreibt „Bretagne Réunie“ in einer Pressemitteilung und fährt fort: „Mit diesem Verfahren wird ein neues Kapitel im Kampf um die Wiedervereinigung der Bretagne eröffnet.“ <BR />Im April hatte das französische Höchstgericht – der Staatsrat – eine Klage der Bretonen gegen die Ablehnung der Volksbefragung letztinstanzlich abgewiesen. <BR /><BR />Unterstützung findet die Forderung bei der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN). Die Entscheidung des Rates des Départements, keine Volksbefragung durchzuführen, komme einer Verweigerung demokratischer Grundrechte gleich, heißt es in einer Resolution, die beim FUEN-Kongress in Bozen einstimmig verabschiedet wurde. Die FUEN fordert die Konsultation aller eingetragenen Wähler im Département Loire-Atlantique.<BR /><BR /><BR />Dort rissen die Proteste gegen die Abtrennung nie ab und dauern bis heute an. Die 2018 gesammelten 105.000 Unterschriften sind eine starke Willensbekundung. Eine Umfrage des französischen Meinungsforschungsinstituts IFOP ergab im Jahr 2021, dass 66 Prozent der Einwohner der ganzen Region Pays de la Loire es für legitim halten, dass die Einwohner des Departements Loire-Atlantique in einem Referendum über die mögliche Rückkehr ihres Departements zur Region Bretagne entscheiden. Sollte ein solches Referendum abgehalten werden, würden 67 Prozent der Bewohner des Loiretals dafür stimmen. <BR /><BR />Die Aufsplitterung der Bretagne, also eines Gebietes, in dem eine nationale Minderheit lebt, ist nicht der einzige derartige Vorgang in Frankreich. Heuer jährt es sich zum zehnten Mal, dass das Elsass im Zuge einer Verwaltungsreform in der neu geschaffenen Großregion Grand Est aufging, so dass der Name des seit eineinhalb Jahrtausenden in wechselnder Gestalt bestehenden Gebiets aus dem öffentlichen Raum getilgt wurde. Die elsässischen Proteste gegen die Eingliederung dauern an. <BR /><BR />Frankreichs Vorgehen steht in offenem Widerspruch zu den Bestimmungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die Frankreich am 17. Jänner 2007 ratifiziert hat und die am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist. Dort heißt es in Artikel 5: „Bei Änderungen der Grenzen kommunaler Gebietskörperschaften sind die betroffenen Gebietskörperschaften vorher anzuhören, gegebenenfalls im Weg einer Volksabstimmung, sofern es gesetzlich zulässig ist.“ Gemäß französischem Recht haben internationale Verträge Vorrang gegenüber nationalem Recht. <BR /><BR /><b>Von Hatto Schmidt für Midas.</b>