Auch die Frage, ob sich die neue gesetzliche Bestimmung aus Rom auch auf bestehende Pisten bezieht oder nicht, die scheint für Sartori noch nicht letztgültig geklärt zu sein: Er hätte dies gerne schwarz auf weiß – und das noch vor dem Start der Wintersaison.<BR /><BR />„2 Monate vor Beginn der Wintersaison sind die Regeln nach wie vor chaotisch und unklar“, kritisiert der Landtagsabgeordnete des Team K, Alex Ploner. Für ihn steht fest: „Im Gesetz sind keine Ausnahmen aufgeführt“. <BR /><BR />Und auch in der Antwort von Landesrat Arnold Schuler auf eine entsprechende Anfrage des Team K, sei davon, dass bestehende Rodelpisten vom staatlichen Dekret ausgenommen seien, „in keiner Zeile“ die Rede. Im Gegenteil räume der Landesrat ein, „dass Sicherheitsbestimmungen dieser Art in die Zuständigkeit des Staates fallen“ und man das Landesgesetz entsprechend anpassen werde müssen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-56186891_quote" /><BR /><BR />SVP-Senator Meinhard Durnwalder hingegen versteht die ganze Aufregung nur bedingt: „Die gesetzliche Regelung bezieht sich nur auf neue Rodelpisten, nicht auf bestehende“. Da ist er sich ganz sicher. Zum Einen, weil er diese Auslegung explizit vom Innenministerium bekommen habe. Und zum anderen, weil „es ein Rückwirkungsverbot für Gesetze gibt“. Also müsste im Gesetz nicht ausdrücklich stehen, dass es NICHT für bestehende Pisten gelte, sondern vielmehr hätte der Gesetzgeber eine Anpassungspflicht für bestehende Pisten in den Text aufnehmen müssen, wenn die 6 Meter auch für bestehende Pisten gelten sollten. <BR /><BR /> Doch ist es wirklich so einfach? Was passiert, wenn auf der (zu schmalen) Rodelpiste was passiert? Die Gefahr eines gewissen Interpretationsspielraumes etwa vor Gericht sieht auch Durnwalder. Weswegen man sich um eine Spezifizierung bemühe. „Wir werden das auf römischer Ebene im Staatsgesetz versuchen, aber es geht auch auf Landesebene mit einer eigenen Bestimmung.“<h3> „Zeit ist knapp“</h3>Die wäre auch ganz im Sinne der Seilbahnbetreiber, die trotz aller Beteuerungen à la Durnwalder gerne zumindest mit einem im Landesgesetz verankerten Bestandschutz schwarz auf weiß aus dem Schneider wären. Und das bitte noch vor dem Start in die Wintersaison. „Wir arbeiten seit Wochen daran, haben auch bereits einen Vorschlag ausgearbeitet und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir noch vor dem Öffnen der Lifte eine Lösung finden und wir alle auch heuer wie gewohnt rodeln können. Allerdings, es stimmt, die Zeit ist knapp“, so Sartori. <BR /><BR />Wenig Klarheit bringt da allerdings Landesrat Arnold Schuler in die Sache. Auf Nachfrage meint er zunächst: „Wir bleiben bei unserer Aussage, die Auslegung ist diese, dass die 6 Meter nicht auf bestehende Rodelpisten anzuwenden sind.“ Die Rodelpisten könnten jedenfalls öffnen, denn „wir müssen die Suppe nicht so heiß löffeln, wie sie gebracht wird“. Und man müsse auch nicht jedes Mal die Hosen runterlassen, wenn Rom huste. Dennoch werde man das Ganze noch einmal rechtlich prüfen lassen. <BR /><BR />Und vor allen Dingen, „werden wir uns zeitnah mit dem Ministerium in Verbindung setzen und absprechen. Da es sich um eine Frage der Sicherheit für die Pistenbenutzer handelt, ist dies eine heikle Geschichte, und wir wollen diesbezüglich eine endgültige Auskunft und keine Interpretation“. <BR /><BR />„Früher oder später wird sich zeigen, wer am Ende Recht behält. Ich hoffe nicht, dass hier zu lange zugewartet und Dinge politisch verschlafen wurden, zum Schaden des Wintersports in Südtirol“, meint dazu Alex Ploner.<BR />