Trotz der beim Bürgermeister deponierten Bedenken wurde jetzt mit den Bauarbeiten begonnen. <BR /><BR />Anfang dieser Woche hatten sich die betroffenen Bewohner der Wohnsiedlungen Lavardi, Barleit und Kardatsch mit Bürgermeister Christoph Pillon getroffen, um über den geplanten Standort des Mobilfunkmastes in Kardatsch zu sprechen. Da sich der Mast in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, einem Spielplatz und einem Wanderweg befindet, äußerten die Anwohner ihre Bedenken.<BR /><BR />Sie regten die Einberufung eines Informationsabends an, bei dem unabhängige Experten über die Strahlenbelastung und die Auswirkungen von Mobilfunkanlagen informieren sollen. Zudem ersuchten sie die Gemeinde, einen alternativen Standort in größerer Entfernung zur Wohnsiedlung zu prüfen.<BR /><BR />Aber nur einen Tag nach dem Treffen wurde bereits mit den Bauarbeiten für den Mast in Kardatsch begonnen. Entsprechend groß sind der Ärger und die Enttäuschung bei den Anrainern.<BR /><BR />Nach Angaben des Kalterer Landtagsabgeordneten Jürgen Wirth Anderlan habe sich auch der Bürgermeister über den raschen Baustart überrascht gezeigt. Tatsächlich sei die Gemeinde aber bereits am 15. Juli per PEC-Mitteilung von der Betreiberfirma INWIT Spa über den geplanten Baubeginn informiert worden.<BR /><BR />„Eine gute Mobilfunkversorgung ist selbstverständlich wichtig. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, weshalb ausgerechnet dieses Gebiet als Zone mit unzureichendem Empfang ausgewiesen wurde, obwohl die Bewohner nach eigenen Angaben bereits heute über einen ausgezeichneten Netzempfang verfügen“, sagt Wirth Anderlan.<BR /><BR />Der Abgeordnete kritisiert den Ablauf scharf. „Die Bürger erwarten Transparenz, Ehrlichkeit und einen offenen Dialog. Wenn Entscheidungen de facto bereits gefallen sind und dennoch der Eindruck von Verhandlungsbereitschaft vermittelt wird, ist das aus meiner Sicht ein politisches Totalversagen.“<BR /><BR />Darüber hinaus stellt er die Frage, wer letztlich von dem Projekt profitiere. Neben der Betreiberfirma INWIT Spa, die für den Ausbau staatliche Fördermittel erhält, verweist er auch auf den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Mast errichtet wird. Dieser erhalte für die Bereitstellung der Fläche eine einmalige Vergütung im fünfstelligen Bereich sowie laufende jährliche Pachteinnahmen. Die Leidtragenden seien hingegen die Anrainer, die auf mehr Information und die Prüfung eines alternativen Standorts gehofft hätten und nun vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien.