„Benutzt wurden diese Betten bereits bisher, sodass es es sich um eine Richtigstellung handelt, welche dann die Obergrenze für den Betrieb bildet“, sagt Landesrat Arnold Schuler. Der HGV ruft dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen. <BR /><BR />Die Nachmeldung ist der erste konkrete Schritt zur Umsetzung des Bettenstopp. Dieses läutete einen Paradigmenwechsel ein. Waren früher nur Gäste in Fixbetten, nicht aber auf einer Couch oder im Zustellbett meldepflichtig, so zählen jetzt alle regulären Schlafgelegenheiten.<BR /><BR /> „Es interessiert nicht, in welchem Bett jemand schläft, sondern wie viele Gäste sich in einem Betrieb aufhalten: Diese Zahl ist als einzige kontrollierbar. Zudem sind es Menschen und nicht Betten, die Verkehr generieren, den wir steuern wollen“, sagt Landesrat Schuler. Die Nachmeldung sei eine Richtigstellung von Lizenzen. Betten, die bereits bisher benutzt, aber nicht meldepflichtig waren, können offiziell angegeben werden.<h3> Nachmelden ist keine Pflicht</h3>Dazu haben Land und Gemeinden eigene Vordrucke erarbeitet, die ab sofort über die Verbände oder auf der Homepage der Gemeinden abrufbar sind. Nachmelden ist keine Pflicht. Wer mit den Betten auf seiner Lizenz bzw. Tätigkeitsmeldung einverstanden ist, braucht gar nichts zu tun. „Diese Zahl ist dann die Obergrenze seines Betriebes, der nicht mehr als diese Zahl an Gästen über 14 Jahren beherbergen darf“, sagt Schuler.<BR /><BR />Wer mit der Zahl auf seiner Lizenz (Hotels, Pensionen, Garnies) bzw. Tätigkeitsmeldung (UaB, Zimmervermietung) nicht einverstanden ist kann seine Betten aufstocken. Und zwar bis zum Stand eines beliebigen Tages 2019. „Nächtigten damals 100 und nicht 70 Gäste, wie es auf der Lizenz steht, im Betrieb, so kann dieser auf 100 Betten aufstocken“, so Schuler. Nahzuweisen ist, dass der Betrieb bereits 2019 die hygienischen und urbanistischen Voraussetzungen für 100 Betten erfüllte. Und nachzuweisen ist im Regelfall auch ein Parkplatz auf 4 Betten. <BR /><BR /><embed id="dtext86-57627154_quote" /><BR /><BR />Der HGV ruft dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen, alle Lizenzen richtigzustellen. „Auch um Verwaltungsstrafen zu vermeiden, denn schließlich ist die darauf angeführte Zahl die künftige Obergrenze des Betriebs“, sagt Präsident Manfred Pinzger. Die Auflage eines Parkplatzes auf 4 Betten trägt der HGV mit.<BR /><BR />Nachmeldungen sind bis 31. März möglich. Danach erfolgen Kontrollen, die für die man externe Kräfte engagieren will. Da Schuler aber Tausende Anträge erwartet, werden die Kontrollen dauern: „Bis dahin können die Betriebe bereits mit der neuen Zahl an Betten arbeiten.“<BR /> Touristiker rechnen, dass die offiziellen Betten um 10.000 ansteigen. Vor allem aus dem 4- und 5-Sterne-Bereich sowie von Privatzimmervermietern werden Nachmeldungen erwartet. Nachmelden können auch Campingplätze: Ein Stellplatz zählt 3 Betten.<BR />