Der Bozner Quästor hatte am Donnerstag auf Antrag der Carabinieri einen einmonatigen Lizenzentzug verhängt (STOL hat berichtet).Das Lokal in Obereggen stelle eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, erklärte der Quästor in einer Presseaussendung. Zudem gefährde es die Sicherheit der Bürger.Lizenzentzug aufgehobenNun die überraschende Wende: Nach einem Rekurs des Betriebsinhabers Walter Pichler hat das Bozner Verwaltungsgericht am Freitag den Entzug vorübergehend wieder aufgehoben.48 Stunden dauerte die Einspruchsfrist, diese hatte Pichler genutzt.Am Freitag hieß es auf dem Facebook-Profil der Ganischger Alm: „Vor wenigen Minuten wurde die Verfügung gegen die Ganischgeralm suspendiert. Eure Ganischgeralm ist innerhalb 1 Stunde wieder offen und wir freuen uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern Euch bei uns herzlich willkommen zu heißen! Weitere Infos folgen! Danke für Eure Unterstützung!“Pichler: „Nicht gerechtfertigte Maßnahmen"„Wir sind froh und dankbar, dass wir auf diese Weise auch die Gelegenheit bekommen, unseren Standpunkt klar darzulegen und uns gegen diese, sicher nicht gerechtfertigten, Maßnahmen zu stellen", so Geschäftsführer Pichler am späten Freitagnachmittag in einer Stellungnahme.„Es kann nicht sein, dass wir laufend Anschuldigungen in diesem Ausmaß erleiden müssen, ohne die Chance auf eine sachliche Gegendarstellung und die Aufzeigung des effektiven Sachverhalts zu bekommen.“Seit über zehn Jahren werde die Ganischger Alm um 18 Uhr geschlossen. Anschuldigungen, auf der Ganischger Alm würden nächtliche Veranstaltungen stattfinden, seien deshalb „absolut nicht zutreffend“.Neben zwei für den Personentransport geeigneten und zugelassenen Pistenfahrzeugen und einem zusätzlichen, privaten Sicherheitsdienst, werde von Seiten des Betreibers für die maximale Sicherheit der Gäste gesorgt, betont Pichler.Außerdem treffe man sämtliche gesetzlich zulässige und faktisch durchsetzbare Maßnahmen, um jeglichen Exzessen und Ausschreitungen entgegenzuwirken.Auch weist Pichler sämtliche Anschuldigungen in Bezug auf Hygiene und Gesundheitswesen entschieden zurück: „Unser Betrieb erfüllt alle Standards der HACCP-Vorschriften und diese werden auch täglich von unseren dafür verantwortlichen Personen überprüft.“Dass die Ganischger Alm in Anbetracht der schlechten Erreichbarkeit „schwer zu kontrollieren wäre“ entspreche ganz einfach nicht den Tatsachen, so Pichler. Seit Jahren seien täglich Ordnungskräfte vor Ort.Vielmehr habe er den Eindruck, dass die Behörde „ein besonderes Auge auf uns hat“, verglichen mit vielen anderen ähnlichen Strukturen im Lande.Es habe in all den Jahren und trotz der sehr hohen Besucherfrequenz nie Fälle von Übergriffen und Randalen gegeben, die den Einsatz der Ordnungskräfte erforderlich gemacht hätten.Anhörung am 21. MärzBis Donnerstag, 21. März, wird die Alm vorerst offen bleiben. Dann sollen beide Parteien vor Gericht angehört werden.Die „Ganischger“ GmbH wird von Rechtsanwalt Dieter Schramm verteidigt. stol