<BR /><BR />Während Heinz Peter Hager über 2 Stunden lang die Fragen von U-Richter Enrico Borelli beantwortete ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/hager-ueber-2-stunden-lang-verhoert-aufhebung-von-hausarrest-beantragt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">mehr dazu lesen Sie hier</a>), hielt sich die Gemeindefunktionärin Daniela Eisenstecken nur wenige Minuten dort auf. <BR /><h3> Aussage verweigert, aber Erklärungen abgegeben </h3>Sie war in Begleitung ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Stefano Ascioni, vor Untersuchungsrichter Enrico Borelli erschienen. Dort soll sie aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, weshalb ihr Garantieverhör deutlich früher beendet war als jenes von Hager.<BR /><BR />Dennoch soll Eisenstecken Aussagen gemacht haben – allerdings handelt es sich dabei um sogenannte Erklärungen der Verdächtigen bzw. Angeklagten aus freien Stücken (Art. 494 it. StPO).<BR /><h3> Antrag auf Wiederaufnahme der Tätigkeit als Gemeindefunktionärin</h3>Im Anschluss daran reichte ihr Verteidiger einen Antrag auf Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung ein – allerdings in einer anderen Abteilung als jene, in der sie bislang tätig war. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag der Verteidigung aus – U-Richter Borelli behielt sich die Entscheidung vor.