Zu den Verdachtsfällen hat sich inzwischen auch die Bozner Staatsanwaltschaft eingeschaltet. <BR /><BR />2 E-Mails mit Namen von Personen, die an der Fälschung von Covid-Tests beteiligt gewesen sein sollen, sind dem Sanitätsbetrieb gestern ins Haus geflattert. Sie wurden an die Ermittler der Carabinieri-Sondereinheit NAS weitergeleitet. Diese behalten derzeit verstärkt das Testgeschehen in Apotheken im Auge. Indes hat sich zu den Test-Trickser-Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte der Sanitätsbetrieb 31 Zugänge zur Plattform gesperrt, in der die Daten aus den Testergebnissen eingetragen werden. Ein konkreter Verdachtsfall wurde den Justizbehörden bereits namentlich gemeldet. Weitere Fälle werden untersucht, entsprechende Meldungen sollen folgen, was Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich zieht. <BR /><BR /><b>Einem Mitarbeiter droht die Entlassung</b><BR /><BR /> In dem Fall, der schon am Prüfstand steht, geht es um einen Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, der Ergebnisse von Antigen-Tests nach Ablauf seiner Arbeitszeit eingetragen hatte. Dadurch war man stutzig geworden. „Betreibsintern haben wir gegen die betreffende Person bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet“, sagt der Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes und Vorsitzender der Disziplinarkommission, Marco Cappello. <BR /><BR />Das Verfahren bleibt vorerst ausgesetzt – in Erwartung, was die Ermittlungen ergeben, ob es zu einem Strafverfahren kommt und wie dieses ausgeht. „Im Falle einer Verurteilung droht dem Betroffenen die Entlassung“, stellt Cappello klar.<BR /><BR /><b>Labor kann Fälschung feststellen</b><BR /><BR />Bei den meisten Verdachtsfällen soll es aufs Gleiche hinausgelaufen sein: In das Datensystem sollen positive Antigentests eingetragen worden sein, die in Wirklichkeit negativ waren oder die gar nicht gemacht wurden. Die „getesteten“ Personen ließen sich nach der Quarantäne frei testen – was problemlos gelang, da sie ja nie krank bzw. positiv waren –, und erhielten den Green Pass als Genesene. <BR /><BR />Zu sicher, dass sie nicht auffliegen, sollten sich diese Leute aber nicht fühlen. Es gibt nämlich eine Methode, um ihnen auf die Spur zu kommen. „Bei einer einfachen Blutanalyse kann man feststellen, ob ein Patient geimpft oder mit dem Virus in Kontakt gekommen ist – auch Monate später. Man kann auch nachweisen, ob jemand geimpft und genesen ist“, sagt der stellvertretende Covid-Einsatzleiter, Dr. Patrick Franzoni.<BR /><BR /> Behaupte jemand, das Virus gehabt zu haben und daher einen Super Green Pass zu besitzen, könne man also im Labor herausfinden, ob er die Wahrheit sagt oder nicht. Eine solche Überprüfung könnte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen anordnen. <BR /><BR /><BR />