<h3> Bewertungen gelten als zulässig, wenn sie:</h3>•</TD><TD>innerhalb von 30 Tagen nach der Nutzung eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abgegeben werden;<BR />•</TD><TD>von Personen stammen, die die Dienstleistung bzw. das Produkt persönlich genutzt haben;<BR />•</TD><TD>nicht im Austausch für Rabatte, Vorteile oder andere Gegenleistungen des Anbieters erfolgen; <BR />•</TD><TD>mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis (z. B. Rechnung) belegt werden können.<h3> Darüber hinaus gilt:</h3>•</TD><TD>Bewertungen verlieren nach zwei Jahren ab ihrer Veröffentlichung ihre Gültigkeit, da sie nicht mehr als aktuell gelten;<BR />•</TD><TD>der Kauf und Verkauf von Online-Bewertungen ist verboten.<BR /><BR />Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Verbraucher.<BR /><BR />„Online-Bewertungen sind für viele Kaufentscheidungen ausschlaggebend. Daher ist eine klare Regulierung zu begrüßen“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol.<BR /><BR /> „Nun kommt es darauf an, dass die Vorschriften auch konsequent umgesetzt werden, um eine unzulässige Beeinflussung der Konsumenten zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen zu gewährleisten“, schließt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer ab.<BR /><BR />Die VZS empfiehlt, Online-Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen und sich nach Möglichkeit mehrere Informationsquellen anzusehen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.