Trotz der strengen Gesetze gibt es immer noch massenweise Wanderhändler. Besonders an Plätzen, die einen regen Touristenansturm genießen, sind sie vorzufinden. Am meisten betroffen sind ausländische Touristen, die die italienische Gesetzeslage nicht kenne und „billige“ Souvenirs mit nach Hause nehmen wollen.Gefängnisstrafe von zwei bis acht Jahren"Ist der Kunde sich im Klaren, dass es sich bei der erworbenen Ware um gefälschte oder gestohlene Produkte handelt, kann dies weitreichende Sanktionen mit sich führen", so die Europäische Verbraucherzentrale. Meist sei dies am Preis, der Qualität oder der Verkaufsbedingung erkennbar.Kunden kann eine Gefängnisstrafe von zwei bis acht Jahren drohen und eine Geldstrafe zwischen 516 und 10.329 Euro, warnt das Verbraucherzentrum.Wird die Tat allerdings aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit gehandhabt, riskiere man lediglich eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten und eine Geldbuße von nicht weniger als 10 Euro.Ausbeutung unterstützenNicht grundlos seien Strafen in diesem Ausmaß vorgesehen. "Die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes und der Unternehmen wird gehemmt. Zudem bedeutet der Kauf einer solchen Ware meist auch, dass dahinter illegale Arbeit und Ausbeutung steckt", argumentiert die Zentrale.Doch das sei noch nicht alles, auch die Gesundheit der Verbraucher sei in Gefahr, gibt die Europäische Verbraucherzentrale zu bedenken. In der gefälschten Ware könnten Spuren gesundheitsschädigenden Substanzen, wie etwa billige Farbstoffe, enthalten sein.stol/mu