Am Sonntag war in der Gemeinde Lajen ein Hybridfahrzeug in einer Garage in Flammen aufgegangen. Berufsfeuerwehrkommandant <b>Florian Alber</b> und <b>Sonja Donat</b>, Vizepräsidentin der Sektion Südtirol des NKV/ANACI (Gesamtstaatlicher Verband der Kondominiumsverwalter) klären auf, welche Regeln und Vorschriften gelten.<BR /><BR />Brennt ein E-Auto in einer Garage, so ist dies für Feuerwehren eine große Herausforderung, weil solche Brände sehr hartnäckig sind. <BR /><BR />Brennende Autos müssen ins Freie geschleppt und ins Wasser getaucht werden – bis etwa zur Höhe des Unterbodens, weil die Batterien normalerweise an der Unterseite des Fahrzeugs installiert sind, erklärt Kommandant Alber. 72 Stunden dauert dann die Löschung.<h3> Die Versicherungsfrage: Regressansprüche</h3>Für die Schäden, die in der Garage durch einen solchen Brand entstehen – am Gebäude – kommt zunächst die Feuerversicherung des Kondominiums auf, erklärt Sonja Donat. Im Zuge der Ursachenfindung können dann auch Regressansprüche gestellt und die Versicherung des E-Auto-Eigentümers zur Kasse gebeten werden. Deshalb sei es für E-Auto-Eigentümer ratsam, sich über ihre Polizze gut abzusichern, meint Donat. „Denn bei solchen Bränden können große Schäden entstehen.“<h3> Hauptschalter: Wichtig für die Feuerwehr</h3> Wird eine Ladestation errichtet, dann sollte dies in Zusammenarbeit mit der Kondominiumsverwaltung geschehen – diese muss darüber informiert werden, erklärt Donat. Für eine Ladestation sei – unter anderem – eine Konformitätserklärung notwendig – und es brauche auch eine Abnahme eines Brandschutzbeauftragten – dies alles müsse dem Kondominiumsverwalter übermittelt werden. Eine weitere Voraussetzung ist die Notstromauslösertaste bei der Zufahrtsrampe des allgemeinen Garagenbereichs, erläutert Donat. Dabei handelt es sich um einen Hauptschalter, mit dem die Feuerwehr bei einem Brand den Strom im gesamten Garagenbereich ausschalten kann. Nicht alle alten Kondominiumsgaragen haben einen solchen Schalter – in diesem Fall muss nachgerüstet werden, betont Donat.<h3> Beschilderung ist verpflichtend</h3>Zudem gilt: Am Garagentor des E-Auto-Eigentümers muss eine Beschilderung angebracht werden, dass sich im Inneren eine Ladestation befindet. Und: Bei der Ladestation muss noch ein weiteres Hinweisschild angebracht werden, dass der Kabel stets überprüft werden muss. <h3> Zusätzlicher Feuerlöscher muss angeschafft werden</h3>Vor der Garage mit der Ladestation ist außerdem ein zusätzlicher Feuerlöscher zu montieren – es genügt nicht der Feuerlöscher für den gemeinschaftlichen Bereich. Berufsfeuerwehrkommandant Florian Alber rät dabei zu einem CO<sub>2</sub>-Feuerlöscher: Denn beim Brand eines E-Autos sollte nicht ein Pulverlöscher verwendet werden. „Sollte jemand bei einem Brand unbedarfterweise den Strom nicht abschalten, dann bekommt er mit dem CO<sub>2</sub>-Feuerlöscher sicher keinen Stromschlag – im Unterschied zum Pulverlöscher, bei dem die Gefahr eines Stromschlags besteht“, erklärt Alber. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, den Brand zu löschen als mit dem Pulverlöscher, dann sollte man diesen doch verwenden, meint der Kommandant. Denn es sei immer wichtig, einen Brand bereits in der Entstehungsphase zu bekämpfen. Und nichts zu unternehmen, sei die schlechteste Variante.<BR /><BR />Die Feuerlöscher müssen alle sechs Monate überprüft werden, betont Donat. Denn werde ein Schaden nach einem Brand gemeldet, dann frage die Versicherung als Erstes danach, ob die Feuerlöscher ordnungsgemäß gewartet wurden.<BR /><BR />Feuerwehrkommandant Alber weist darauf hin, dass man zum Aufladen des E-Fahrzeugs nicht eine einfache Schuko-Steckdose verwenden darf, sondern eine Wallbox oder ein Ladesystem verwenden muss, um die Sicherheit zu erhöhen.<h3> Kontrollen und Brandmeldeanlage</h3>Donat rät dazu, während des stundenlangen Ladevorgangs eines E-Fahrzeugs immer wieder mal zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist – auch aus Respekt und Verantwortung gegenüber den anderen Bewohnern in einem Kondominium. Alber empfiehlt hingegen eine Brandmeldeanlage in der Kondominiumsgarage. Dabei bringe ein Alarm-Ton in der Garage aber nur wenig. Besser sei es, ein Modell zu installieren, mit dem man bei einem etwaigen Brand in der Garage in der Wohnung oder auf dem Handy alarmiert werde. In großen Kondominien gebe es auch noch eine andere Variante: eine Brandmeldeanlage, die mit einer Wach- und Schließgesellschaft verbunden ist. Geht der Alarm los, schaut diese vorbei, was passiert ist.