Der Obstbaubetrieb umfasst lediglich 1,7 Hektar Apfelanlagen, verteilt auf mehrere Parzellen im Gemeindegebiet. Über viele Jahre hinweg wurde er vom Familienvater mit großer Hingabe bewirtschaftet. „Für unseren Vater war der Hof mehr als nur Arbeit“, erzählt eine der Töchter. „Er hat ihn mit großer Leidenschaft geführt und wollte ihn so lange bewirtschaften wie möglich.“ <BR /><BR />Mit dem plötzlichen Tod des Vaters im Jahr 2020 änderte sich die Situation unerwartet. Die Kinder erbten mit dem Besitz auch die Verantwortung für den Betrieb sowie bestehende Verpflichtungen, darunter einen laufenden Kredit. Die Obstflächen sind klein und zudem auf mehrere Parzellen verteilt. Unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen lässt sich ein Betrieb dieser Größe nicht rentabel führen. „Unser Wunsch war eigentlich eine geordnete Lösung“, sagt die Tochter. „Wir wollten die Schulden begleichen, indem wir die Obstanlagen verkaufen und die Erbschaft regeln. Das Wohnhaus sollte aber weiterhin als Zuhause für unsere Familie bestehen bleiben.“ <h3> Die wirtschaftliche Einheit des geschlossenen Hofs</h3> Doch für einen geschlossenen Hof ist das nicht so einfach. Das Südtiroler Höfegesetz verfolgt das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Struktur zu erhalten und eine Zersplitterung von Höfen zu verhindern. In vielen Fällen trägt diese Regelung dazu bei, landwirtschaftliche Familienbetriebe langfristig zu sichern. Gleichzeitig kann sie in einzelnen Situationen auch zu unerträglichen Herausforderungen werden. <BR /><BR />Solange ein Betrieb als geschlossener Hof besteht, gilt er rechtlich grundsätzlich als wirtschaftliche Einheit und kann nicht ohne Weiteres in einzelne Grundstücke aufgeteilt werden. Änderungen an der Struktur eines solchen Hofes – etwa eine Auflösung oder Teilung – erfordern entsprechende Verfahren und Entscheidungen der zuständigen Höfekommission.<h3> „Die Verantwortung wird leichtfertig weitergereicht“</h3>Die Familie hat sich daher schriftlich an die örtliche Höfekommission gewandt. Doch dort hieß es, man sei nicht zuständig, berichtet die Tochter. Also hat die Familie bei der Höfekommission des Landes angesucht. Die erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig. <BR /><BR />Die Familie ist sauer: „Die Verantwortung wird hier leichtfertig weitergereicht. Für uns ist das nicht nachvollziehbar und sehr frustrierend.“ In der Zwischenzeit bemüht sich die Familie, den Betrieb zumindest im notwendigen Umfang weiterzuführen. Ein Landwirt aus dem Dorf übernimmt während des Jahres Arbeiten, zur Erntezeit kommen die Familienmitglieder zusammen – alle berufstätig – und verwenden ihren Urlaub, um die Äpfel zu pflücken. „Rücklagen für notwendige Investitionen oder Reparaturen lassen sich so nicht bilden“, sagt die Tochter. „Über die Jahre haben wir daher immer wieder Geld in den Betrieb gebuttert.“ Geld, das den Geschwistern fehlt. <h3> Die Krux mit den fünf Obstwiesen</h3> „Wir hoffen auf einen Weg, der sowohl dem Gesetz als auch unserer familiären Realität gerecht wird. Denn die derzeitigen Auflagen wirken längst nicht mehr zeitgemäß“, findet die Tochter. <BR /><BR />Was die Familie – Stand jetzt – hinkriegen müsste: Käufer für alle fünf im Gemeindegebiet verteilten Obstwiesen finden, die selber einen geschlossenen Hof besitzen. Und diese müssten dann auch noch alle zum selben Zeitpunkt kaufen.