Bozen kämpft – wie viele andere Städte auch – gegen Leerstände bei Lokalen, Handwerksbetrieben und Geschäften, die mit dem Onlinehandel, hohen Mieten und der oft schwierigen Personalsuche zusammenhängen. Da es laut Bürgermeister Claudio Corrarati „immer mehr leere und verwahrloste Schaufenster gibt“, müssen die leeren Lokale von den Betreibern oder den Eigentümern künftig gepflegt werden. Sonst wird gestraft.<BR /><BR />Das sieht ein Änderungsantrag zur Stadtpolizeiordnung vor, der gestern Abend vom Gemeinderat genehmigt worden ist. Die Maßnahme sei unter Einbindung der Wirtschaftsverbände getroffen worden, betonte Corrarati auf der Sitzung des Gemeinderates. „Leere oder verwahrloste Lokale wirken sich negativ auf das Stadtbild und das Gefühl der Sicherheit aus und erschweren die Pflege der öffentlichen Flächen“, heißt es im Antrag der Mehrheit im Gemeinderat. <BR /><BR />„In manchen Fällen liegen auf den öffentlichen Außenflächen auch Abfälle oder andere Gegenstände der aufgelassenen Geschäfts-, Handwerks- oder Gastlokale herum“, was „beachtliche negative Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Attraktivität der Stadt und ihrer Geschäfte“ habe und das saubere Stadtbild beeinträchtige. Dies sei „ein großer Nachteil für Anrainer und Gäste, die die Stadt besuchen“. Zudem würden dadurch potenzielle Investoren und neue Betriebe abgeschreckt. <h3> „Klebefolien, die einen Bezug zur Stadt haben“</h3>Deshalb werden die Betreiber und Eigentümer von Geschäften, Handwerksbetrieben und Gastbetrieben mit der Stadtpolizeiordnung verpflichtet, Rollläden nicht vermieteter Lokale sauber zu halten und die Schaufenster abzukleben. Dies muss laut Stadtpolizeiordnung „auf angemessene Art und Weise und mit angemessenen Materialien“ erfolgen, etwa „mit matten selbstklebenden Folien, mit dünnem Karton in einer neutralen oder hellen Farbe oder mit dekorativen Elementen, mit Fensteraufklebern, die einen Bezug zur Stadt, zur lokalen Geschichte oder zur lokalen Kunst haben, oder mit anderen Elementen, die den städtischen Kontext aufwerten“. <BR /><BR />Verboten ist es laut der neuen Stadtpolizeiordnung zudem, „innen und außen an den Schaufenstern von nicht vermieteten Lokalen [...] Plakate, Flyer, Hinweise jeglicher Art oder Ähnliches anzubringen“. Ausgenommen sind laut der Verordnung „Hinweise auf den neuen Standort des Betriebs sowie auf die Vermietung oder den Verkauf des Lokals.“ Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit einer saftigen Geldbuße zwischen 600 und 1000 Euro rechnen.