<BR /><BR /><BR />„Ich gehe nicht auf den Inhalt der Entscheidung ein – dies fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich unseres Dienstes.“, schreibt Kasal in Bezug auf die Entscheidung, die das Landesgericht Bozen im Rahmen einer Grundbuchbeschwerde erlassen wurde ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/liegenschaft-teilen-gute-nachricht-fuer-hoteliers-die-vor-2007-erweitert-haben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr dazu</a>). <BR /><BR />„Im Artikel wird jedenfalls nicht darauf hingewiesen, dass gegen das besprochene Dekret des Gerichts noch eine Beschwerde beim Berufungsgericht eingelegt werden kann.“ <BR /><BR />„In einem ähnlichen Fall, der eine andere Gemeinde der Provinz betrifft, wurde bereits eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts eingelegt, die in dieselbe Richtung geht.“ <BR /><h3> „Es handelt sich hier um die Auslegung gesetzlicher Vorschriften“ </h3>„Ich halte diese Klarstellung für notwendig, um zu verhindern, dass Bürger ihre Planungen und Entscheidungen auf Maßnahmen stützen, die noch nicht rechtskräftig sind. Ich denke, es ist hinreichend klar, dass es sich hier um die Auslegung gesetzlicher Vorschriften handelt.“<BR /><BR />„ Sollte sich die vom Gericht derzeit vertretene Auffassung als endgültig bestätigen, wird sie Anwendung finden. Andernfalls nicht. Doch wird es gegenüber den Bürgern niemals Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit geben.“