Es gehe um "eine Straffung und Optimierung der Gesundheitsdienste", so Landeshauptmann Luis Durnwalder am Dienstag.Neuerungen wird es für das Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen geben: Für dieses sollen in Zukunft bei den Gehältern dieselben Bestimmungen gelten wie für das Landespersonal. Derzeit seien die Löhne im Sanitätswesen etwas höher, so Durnwalder.Aufgewertet wird die Führungsbetriebe des Gesamtbetriebes.Der Sanitätsdirektor, der Pflegedirektor und der Verwaltungsdirektor werden nicht mehr nur wie bisher eine Koordinationszuständigkeit gegenüber den jeweiligen Koordinatoren in den Gesundheitsbezirken haben, sondern sind anstelle der Bezirksdirektoren deren hierarchisch Vorgesetzte.Mehrere Änderungen betreffen die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Im Gesetzesentwurf wird etwa die territoriale Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für alle Behandlungen auf Südtiroler Boden bekräftigt.Außerdem muss die Schlichtungsempfehlung nicht mehr einstimmig erfolgen, sondern mit Stimmenmehrheit der Kommissionsmitglieder.Die Bilanz des Gesundheitsbetriebes wird künftig nur mehr auf Betriebsebene geführt und das Rechnungsprüferkollegium wird von fünf auf drei Mitglieder verschlankt. Die Rechnungsprüfer sind nur mehr drei anstelle von fünf Jahren im Amt.Neu geregelt wird auch die Forschung: Diese und die Ausbildung im Gesundheitswesen soll der Gesundheitsbetrieb im Einvernehmen mit dem Land festlegen können.