Der 48-jährige G. R. aus Meran konnte in Brixen gestoppt werden. Bei ihm wurden 1,7 Promille Blutalkohol gemessen.Es war kurz nach 3.30 Uhr, als die Zentrale der Straßenmeisterei in Trient bei der Straßenpolizei in Bozen Alarm schlug. Von der Brennerautobahn war gerade ein Geisterfahrer gemeldet worden, der offenbar auf der Südspur Richtung Norden unterwegs war. Gesehen hatten den Pkw des Typs Mercedes Mitarbeiter der Straßenmeisterei, die in ihrem Dienstwagen auf Kontrollfahrt waren. Sofort startete eine Streife der Straßenpolizei, um den Geisterfahrer abzufangen. Geisterfahrer konnte erst bei Mautstelle gestoppt werden Rund zwei Kilometer vor der Autobahnausfahrt von Brixen versuchte die Streife, den Geisterfahrer zum Anhalten zu bewegen. Dieser soll aber nicht stehen geblieben sein. Wenig später – es war inzwischen 3.50 Uhr – gelang es den Beamten bei der Mautstelle schließlich, den Lenker zu stoppen. Dass sich bis dahin kein Unfall ereignet hatte, war wohl zum einen darauf zurückzuführen, dass um diese Zeit wenig Verkehr auf der Autobahn herrschte, zum anderen auf schnelle Eingreifen der Mitarbeiter der Straßenmeisterei. Gleich, nachdem sie ihre Zentrale in Trient informiert hatten, hielten sie an und gaben den herannahenden Autofahrern Zeichen, entsprechend langsam und vorsichtig weiter zu fahren.Drakonische Strafen Somit kam durch den Vorfall, der leicht ein verhängnisvolles Ende hätte nehmen können, glücklicherweise kein Verkehrsteilnehmer zu Schaden. Auf den Geisterfahrer, den 48-jährigen G. R. aus Meran, kommt jetzt hingegen einiges zu. Die Polizeibeamten führten bei ihm einen Alkoholtest durch, der positiv verlief. Der Mann soll 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Alkohol am Steuer wird – wenn der Promillegehalt über 1,5 liegt – mit einem Führerscheinentzug von einem bis zu zwei Jahren geahndet. Auch droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr bzw. eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro. Weiters sieht der Gesetzgeber ein Minus von zehn Punkten vor sowie – wenn der Lenker der Halter des Pkw ist – den Entzug des Fahrzeugs. Damit aber nicht genug: Auch für Geisterfahrer sind nämlich drakonische Strafen vorgesehen. Für diesen gefährlichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung beträgt die Geldstrafe zwischen 1800 und 7000 Euro. Das Auto, mit dem die Übertretung begangen wurde, wird für den Zeitraum von drei Monaten „still gelegt“. Punkteabzug gibt es im Fall von Geisterfahren übrigens keinen, da vorgesehen ist, dass sich der Betroffene von seinem Führerschein verabschieden muss.rc/D