<h3> Hier die Aussendung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:</h3><i>Bezugnehmend auf verschiedene Medienberichte über den Unfall auf der A22, bei dem Herr Tobias Tappeiner ums Leben kam und mehrere Personen schwer verletzt wurden, wird Folgendes mitgeteilt:<BR /><BR />Die Auswertung der Überwachungskameras im Bereich Bozen Süd ergab, dass sich bei der Autobahnausfahrt auf der rechten Seite ein Carabinieri-Fahrzeug mit institutioneller Lackierung befand.<BR /><BR />Derzeit laufen Ermittlungen, um festzustellen, wo sich die Insassen des genannten Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt befanden, als Herr Tappeiner auf die Autobahn auffuhr.<BR /><BR />Die beiden Beamten wurden in das Register der Mitteilungen über strafbare Handlungen eingetragen. Es wird untersucht, ob sie in der Lage gewesen wären, die Falschauffahrt von Herrn Tappeiner zu bemerken und ihn daran zu hindern.<BR /><BR />Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen die Artikel 590-bis und 589 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 40, Absatz 2 (fahrlässige schwere oder sehr schwere Körperverletzung im Straßenverkehr sowie fahrlässige Tötung in Verbindung mit der Pflicht zur Erfolgsabwendung).</i><h3> Beamten hatten Aufgabe, Ein- und Ausfahrt zu überwachen – Wo waren sie?</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tod-von-tobias-tappeiner-zwei-personen-im-visier-der-staatsanwaltschaft" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, wurde bereits vermutet, dass nicht Freunde von Tappeiner ins Visier der Ermittler geraten sein sollen, sondern dass es sich um Beamte handeln könnte, die an jenem Morgen die Aufgabe hatten, die Autobahn bzw. die Ein- und Ausfahrt bei Bozen Süd zu überwachen.<BR /><BR />Offenbar soll Tappeiner nämlich mit seinem Audi A3 eine Schranke durchbrochen haben, um bereits über die Ausfahrtsrampe der A22-Südspur als Geisterfahrer auf die Autobahn zu gelangen.