Gegen die Beamten wird wegen des Verdachts ermittelt, zur fahrlässigen Tötung und zur fahrlässigen schweren Körperverletzung beigetragen zu haben. Sie hätten nicht über die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung gewacht: Den Ermittlungen zufolge habe Tobias Tappeiners Audi den Parkplatz Firmian in Bozen Süd bereits auf der Gegenfahrbahn verlassen. Dann sei er rund fünf Minuten vor der Ausfahrt des Mauthäuschens Nr. 7 gestanden. <BR /><BR /> Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Carabinieri, die zwischen fünf Uhr und 5.15 Uhr in ihrem Streifenwagen vor Ort waren, freie Sicht auf den Audi gehabt hätten, bis dieser die Schranke am Mauthäuschen durchbrach. <BR /><BR />In der Folge war Tappeiner als Geisterfahrer auf die A22 aufgefahren und mit dem Pkw einer fünfköpfigen Familie aus Vahrn zusammen geprallt. Die Insassen wurden teils schwerst verletzt, Tappeiner selbst kam ums Leben.<BR /><BR /> Ende Februar waren die Handys der Carabinieri-Beamten beschlagnahmt worden. Ein Techniker sollte forensische Kopien vom Inhalt ziehen und diese auswerten. Geklärt werden sollte u.a., ob möglicherweise einer oder beide Beamten zur fraglichen Zeit mit der Nutzung ihres Handys beschäftigt und dadurch abgelenkt gewesen sein könnten. Doch Anfang März hat Rechtsanwalt Annunziato Alati, der einen der Beamten verteidigt, gegen die Beschlagnahme rekurriert. Das Freiheitsgericht hat dazu schon getagt, sich die Entscheidung aber vorbehalten.