Der Audi von Tobias Tappeiner (24) aus St. Pauls hatte in der Morgendämmerung den Parkplatz Firmian in Bozen Süd auf der Gegenfahrbahn verlassen. Dann war er rund fünf Minuten vor der Ausfahrt des Mauthäuschens Nr. 7 gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich angenommen, dass die Carabinieri, die zwischen fünf Uhr und 5.15 Uhr in ihrem Streifenwagen vor Ort waren, freie Sicht auf den Audi gehabt hätten, bis dieser die Schranke am Mauthäuschen durchbrach, als Geisterfahrer auf die A22 auffuhr und mit dem Pkw einer fünfköpfigen Familie aus Vahrn zusammenstieß. Die Insassen wurden teils schwerst verletzt, Tappeiner verstarb. <BR /><BR />Gegen die beiden Carabinieri wurde wegen Verdacht auf fahrlässige schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) und fahrlässige Tötung (Art. 589 StGB) – in Verbindung mit der Pflicht, die Straftat zu verhindern (Art. 40 2. Abs. StGB) – ermittelt.<BR /><BR />Im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersuchten Experten der Polizei aus dem Veneto die Handys der beiden Beamten. Die Hypothese, dass die Beamten durch deren Nutzung abgelenkt gewesen sein könnten, erwies sich als völlig haltlos. Mehr noch: Die Rechtsanwälte Beniamino und Luca Migliucci, die einen der Carabinieri verteidigten, legten ein Gutachten von Ingenieur Nicola Dinon vor. <BR /><BR />Dieser war zum Schluss gekommen, dass Tappeiners Auto innerhalb von nur drei Sekunden vom Parkplatz zum Mauthäuschen gelangt sei. Als die Carabinieri die Scheinwerfer sahen, habe sich der Audi bereits in dieselbe – reguläre – Fahrtrichtung wie alle anderen Autos bewegt, die zur A22 unterwegs waren. Vor dem Mauthäuschen konnten die Beamten den Wagen dann überhaupt nicht mehr sehen: Der Streifenwagen sei nämlich mit dem Heck Richtung Autobahneinfahrt geparkt gewesen, die Beamten schauten in die entgegengesetzte Richtung, da sie den aus der Stadt kommenden Verkehr kontrollierten. <BR /><BR />Die Erkenntnisse des renommierten Unfallexperten trugen dazu bei, auch die letzten Verdachtsmomente zu entkräften. Die Staatsanwaltschaft befand, dass sich die Carabinieri keiner Nachlässigkeit schuldig gemacht hätten und beantragte die Einstellung des Verfahrens. U-Richter Emilio Schönsberg gab dem Antrag statt.