Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll ein Amtsgutachter abklären, in welche Richtung der Streifenwagen der beiden Carabinieri gedreht war, gegen die wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 590bis StGB) und fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr (Art. 589 StGB) – in Verbindung mit der Pflicht, die Straftat zu verhindern (Art. 40 2. Abs. StGB) – ermittelt wird. Schließlich solle auch der Streifenwagen selbst untersucht werden.<BR /><BR />Laut bisheriger Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft sei der Dienstwagen schräg zur Längsachse der Fahrbahn gestanden, und zwar gegenüber der Einfahrt zum Firmian-Parkplatz in Bozen Süd, den Tappeiner in seinem Audi bereits auf der Gegenfahrbahn verlassen habe. Dann sei er rund fünf Minuten vor der Ausfahrt des Mauthäuschens Nr. 7 gestanden. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Carabinieri, die zwischen fünf Uhr und 5.15 Uhr vor Ort waren, freie Sicht auf den Audi gehabt hätten, bis dieser die Schranke am Mauthäuschen durchbrach. Dann war Tappeiner als Geisterfahrer auf die A22 aufgefahren und mit dem Pkw einer fünfköpfigen Familie aus Vahrn zusammengeprallt. Die Insassen wurden teils schwerst verletzt, Tappeiner selbst kam ums Leben.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1297104_image" /></div> <BR /><BR />Die Verteidigung eines der beiden Beamten hatte sich an den Ingenieur Nicola Dinon gewandt. Der Gutachter führte einen Lokalaugenschein durch und prüfte Überwachungsvideos sowie Unterlagen. In der Folge soll er zum Schluss gekommen sein, dass Tappeiners Wagen sehr schnell aus dem Firmian-Parkplatz Richtung Mautstelle gefahren sei. <BR /><BR />Bereits innerhalb von nur etwa drei Sekunden sei habe er das Mauthäuschen erreicht. Und dort hätten die Beamten das Auto gar nicht mehr sehen können. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einschätzung des renommierten Unfallexperten hat die Staatsanwaltschaft jetzt erneut ein Beweissicherungsverfahren mit Ernennung eines Amtssachverständigen beantragt. U-Richter Emilio Schönsberg hatte dies bereits abgelehnt. Nun dürfte der Antrag einem anderen U-Richter zur Prüfung vorgelegt werden.