<BR />Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Bozen Ermittlungen gegen zwei Carabinieri-Beamte eingeleitet. An jenem fatalen Morgen im Juni dieses Jahres sollen sich die beiden mit ihrem Streifenwagen in einer Haltebucht in der Nähe der Mautstelle Bozen Süd aufgehalten haben. Dabei sollen sie nicht bemerkt haben, dass Tobias Tappeiner den Parkplatz Firmian auf der Gegenfahrbahn verlassen hatte und etwa fünf Minuten vor der Mautstelle gestanden habe. <BR /><BR />Laut der Hypothese der Staatsanwaltschaft hätten die beiden Streifenbeamten den Wagen Tappeiners von ihrer Position aus gut sehen müssen. Sie wirft ihnen deshalb fahrlässige schwere oder sehr schwere Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) vor, sowie fahrlässige Tötung (Art. 589 StGB) in Verbindung mit der Pflicht, die Straftat zu verhindern (Art. 40 2. Abs. StGB). <h3> Beweissicherungsverfahren abgelehnt</h3>Tappeiner war nämlich anschließend in entgegengesetzter Richtung auf die Südspur Brennerautobahn aufgefahren. Dort prallte er mit dem Wagen einer Familie aus Vahrn zusammen. Fünf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, Tappeiner starb. <BR /><BR />Um Fragen rund um den Unfallhergang zu klären, und die Hypothese zu bestätigen, beantragte die Staatsanwaltschaft ein Beweissicherungsverfahren. U-Richter Emilio Schönsberg lehnte nun den Antrag jedoch ab. <BR /><BR />Ein Beweissicherungsverfahren könnte in dieser Ermittlungsphase womöglich nicht notwendig sein. Eine solche Erhebung könnte gegebenenfalls in einem möglichen Prozess erfolgen. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob sie die Anklageerhebung oder die Archivierung des Falls beantragen will.