Es sollte Klarheit über die Rolle der beiden Carabinieri bringen, die an jenem Morgen des 15. Juni nahe der Mautstelle Bozen Süd gestanden haben sollen.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/geisterfahrerunfall-staatsanwalt-pocht-auf-ein-amtsgutachten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, hatte die Staatsanwaltschaft erneut einen Antrag auf ein Beweissicherungsverfahren gestellt. Mit der Ernennung eines Amtssachverständigen sollten unter anderem die Licht- und Witterungsverhältnisse in den frühen Morgenstunden des 15. Juni 2025 rekonstruiert werden, an dem Tobias Tappeiner als Geisterfahrer auf der A22 mit dem Wagen einer fünfköpfigen Familie zusammenprallte. Die Insassen wurden dabei teils schwerst verletzt. Tappeiner selbst kam ums Leben. <BR /><BR />Durch den Amtssachverständigen sollte geklärt werden, ob die beiden Carabinieri, die in jener verhängnisvollen Nacht in der Nähe der Mautstelle Bozen Süd gestanden haben, den Audi von Tappeiner überhaupt hätten sehen können.<BR /><BR />Nach bisheriger Rekonstruktion sei der Dienstwagen schräg zur Längsachse der Fahrbahn gegenüber der Einfahrt zum Firmian-Parkplatz gestanden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Carabinieri, die zwischen 5 Uhr und 5.15 Uhr vor Ort waren, freie Sicht auf den Audi gehabt hätten. Gegen die beiden Beamten wird daher wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 590bis StGB) und fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr (Art. 589 StGB) – in Verbindung mit der Pflicht, die Straftat zu verhindern (Art. 40 2. Abs. StGB) – ermittelt. <h3> Gutachter: „Hätten Auto nicht sehen können“</h3>Die Verteidigung einer der beiden Carabinieri hatte sich bereits im Vorfeld an einen Gutachter gewandt. Nach Prüfung der Lage vor Ort und der Überwachungsaufnahmen soll dieser jedoch zum Schluss gekommen sein, dass Tappeiner innerhalb von drei Sekunden vom Parkplatz zum Mauthäuschen Nr. 7 gelangte, wo er die Schranke durchbrach und über die Ausfahrtsspur der Südspur als Geisterfahrer auf die A22 auffuhr. <BR /><BR />Laut Auffassung des Gutachters hätten die beiden Beamten Tappeiners Wagen gar nicht erst sehen können. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft erneut ein Beweissicherungsverfahren mit Ernennung eines Amtssachverständigen beantragt. <BR /><BR />Aus formalen Gründen hat U-Richter Schönsberg diesen Antrag jedoch erneut abgelehnt. Nun muss Staatsanwalt Graziano Berti entscheiden, ob der Fall zu den Akten legen oder er weitere rechtliche Schritte einleiten will.