Betroffen sind die Spielhallen am Mazziniplatz und in der Reschenstraße.<BR /><BR />„Die Grundlage ist ein Landesgesetz, das Spielhallen verbietet, die sich in einem Umkreis von 300 Metern zu sogenannten sensiblen Orten befinden“, erklärte Stadträtin <b>Johanna Ramoser</b> gestern uns gegenüber. Damit sind Schulen, Parks, Jugendzentren sowie Kirchen gemeint.<BR /><BR />Ursprünglich bezog sich das Landesgesetz nur auf Spielhallen mit Spielautomaten. Daraufhin legten die Betreiber zweier Spielhallen in Bozen Rekurs ein, mit der Begründung, dass sie lediglich Sportwetten anbieten. Dem Rekurs wurde stattgegeben, die betroffenen Spielhallen durften wieder öffnen.<BR /><BR />„Im Juli des vergangenen Jahres wurde das Landesgesetz allerdings auch im Hinblick auf Sportwetten angepasst“, betonte Ramoser. Es habe zwar etwas länger gedauert als angenommen, „aber jetzt konnte die Schließung der beiden Spielhallen verfügt und umgesetzt werden“, betonte die Stadträtin.