Das Gesetz tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Statt der staatlichen IMU oder der ebenfalls in Rom auf den Weg gebrachten Tasi gelten dann die landeseigenen Regelungen der GIS.Für Erstwohnungen ist ein von Gemeinde zu Gemeinde variierender Steuerfreibetrag vorgesehen, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht. Damit wird eine klassische Erstwohnung mit 110 Quadratmetern gänzlich von der GIS befreit, der Freibetrag kann aber auch von der Steuerschuld für größere Wohnungen in Abzug gebracht werden. Entlastungen sind zudem für gewerblich genutzte Immobilien vorgesehen, für die der GIS-Satz gesenkt worden ist, was den Unternehmen Einsparungen von rund einem Viertel ihrer Immobiliensteuer bringt.