Generell hat der Staat einen Hebesatz von vier Promille für die Erstwohnung und einen Freibetrag von 200 Euro festgesetzt.Doch: Je nach den Spielräumen in den Haushalten konnten die Gemeindeverwaltungen für die Hauptwohnungen oft niedrigere Steuersätze sowie höhere Steuerfreibeträge beschließen.Dadurch könne es deutliche Unterschiede zwischen den Gemeinden geben, hieß es im Vorfeld.Ein Blick auf die Liste der IMU-Hebesetze und Freibeträge des Jahres 2012, erstellt von der Beobachtungsstelle für Preise und Tarife der Autonomen Provinz Bozen, zeigt: Die angekündigten Unterschiede gibt es.Hebesatz von vier Promille: Nur 22 Ausnahmen landesweitAuffallend dabei: Die meisten der 116 gelisteten Südtiroler Gemeinden halten sich an den staatlich vorgegebenen IMU-Hebesatz von vier Promille bei der Erstwohnung.Nur 22 Südtiroler Gemeinden haben den Steuersatz korrigiert.Um zwei Promille haben die Gemeinden Abtei, Corvara und Moos in Passeier den Hebesatz nach unten dirigiert.Die Gemeinden Altrei, Lajen, Naturns, St. Ulrich, Partschins, Ratschings, St. Leonhard in Passeier, St. Martin in Passeier und Wolkenstein kassieren einen Hebesatz von drei Promille.75 Gemeinden korrigieren Freibetrag nach obenWeitaus mehr Spielraum haben sich die Südtiroler Gemeinden in Sachen Freibetrag zugestanden: Den nationalen Richtwert von 200 Euro haben hierzulande zahlreiche Gemeinden angehoben.75 Gemeinden haben sich für höhere Beträge entschieden – im Umkehrschluss bedeutet dies: Nur 41 Gemeinden haben den 200 Euro-Freibetrag beibehalten.Auf 300 Euro haben die Gemeinden Mals, Welsberg, Martell, Welschnofen, Percha, Glurns, Waidbruck, St. Martin in Thurn und Stilfs festgelegt.Noch etwas weiter gingen die Gemeinden Barbian, Latsch und Schluderns mit einem Freibetrag von 350 Euro.Alleiniger Spitzenreiter in Sachen Freibetrag ist allerdings die Gemeinde Laas mit 400 Euro.IMU-Überblick bei Südtirols StädtenNimmt man IMU-Hebesatz für die Erstwohnung und Freibetrag zusammen, so ergibt sich für Südtirols fünf größte Städte folgendes Bild:Die Landeshauptstadt Bozen hält sich an die staatlichen Vorgaben und verwendet einen Steuersatz von vier Promille und setzt den Freibetrag auf 200 Euro fest.Brixen bleibt beim Hebesatz bei vier Promille, erhöht aber den Freibetrag auf 270 Euro.Bruneck dreht ebenso an der Freibetragsschraube und erhöht auf 250 Euro.Leifers belässt den Steuersatz bei vier Promille und hebt den Freibetrag auf 250 Euro.Meran folgt ganz den staatlichen Vorgaben: vier Promille Hebesatz und 200 Euro Freibetrag.Weitere Gebäude: Meist staatlicher Hebesatz von 7,6 PromilleFür alle weiteren Wohngebäude sollten die Gemeinden den vorgegebenen ordentlichen Steuersatz von 7,6 Promille heben oder senken.Die meisten der Südtiroler Gemeinden haben den staatlich vorgeschriebenen Hebesatz beibehalten.Doch Ausnahmen gibt es auch in diesem Bereich: So hat Moos seinen IMU-Hebesatz deutlich nach unten korrigiert, nämlich auf 4,6 Promille, und auch St. Leonhard in Passeier hat den ordentlichen Hebesatz auf 5,7 Promille gedrückt.Erhöht hat den Hebesatz hingegen die Gemeinde Truden – nämlich auf 8,5 Promille.pg