Anders als die Regierung in Rom, will das Land keine totale Liberalisierung der Öffnungszeiten an Sonntagen. Auch deshalb hat die Regierung das Landesgesetz vor dem Verfassungsgericht in Rom angefochten.Solange das Verfassungsgericht aber kein Urteil fällt, bleiben die Vorgaben des Landes in Kraft.„Familie und kleine Betriebe schützen"Für die Landesregierung sei der „Schutz der Familie und der kleinen Betriebe" wichtig, unterstrich Landesrat Thomas Widmann am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Bozen, bei der er mit Arno Kompatscher, Präsident des Gemeindeverbandes, sowie Walter Amort, Chef der Kaufleute, die neuen Vorgaben präsentierte. „Wir glauben an die Sonntagsschließung, sind aber bereit, in den Tourismusgemeinden eine Anpassung vorzunehmen, um den Bedürfnissen von Urlaubern und Tourismustreibenden entgegenzukommen", betonte der Landesrat. Grundsätzlich können künftig die Geschäfte in Südtirol an Werktagen von 6 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 21 Uhr öffnen. TourismusgemeindenIn 17 Tourismusgemeinden - Corvara, Wolkenstein, Schenna, Tirol, Kastelruth, Abtei, St. Ulrich, Sexten, Mühlbach, Olang, St. Christina, Enneberg, Ratschings, Stilfs, Rasen-Antholz, Schnals und Toblach - müssen die Geschäfte an mindestens 22 Sonntagen sowie am ersten Weihnachtsfeiertag, dem Oster- und dem Pfingstsonntag geschlossen halten. An diesen drei Feiertagen gilt auch in allen übrigen Gemeinden sowie in Bozen und in Meran das Öffnungsverbot: In diesen (und den meisten Südtiroler) Gemeinden dürfen die Geschäfte an mindestens 35 Sonntagen nicht verkaufen. Sonderregelung für GrenzgemeindenEine Sonderregelung gibt es für die Grenzgemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers im Münstertal. Dort können die Geschäfte an allen Tagen im Jahr offen halten, um gegen die Konkurrenz auf der anderen Seite der Grenze bestehen zu können. „Wenn die Geschäfte in diesen Gemeinden nicht offen halten können, dann können sie nicht überleben, weil sich das Geschäftsvolumen hinter die Grenze verlagert", so Widmann.Kompatscher: Abwarten„Wir haben mit der nun erlassenen Regelung einen vernünftigen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden, so dass Familien und kleine Betriebe geschützt sind. Nun bleibt zu hoffen, dass es gelingt, das Landesgesetz in Rom aufrechtzuerhalten", sagte Gemeindenverbandspräsident Arno Kompatscher. Wenn das Verfassungsgericht die Südtiroler Regelung der Sonntagsöffnung kippe und sich auf Wettbewerbsrecht berufe, sei es schwierig, dagegen vorzugehen. Falls das Gericht aber in die Handelsordnung eingreife, in der Südtirol Gesetzgebungskompetenz habe, könne die Südtiroler Lösung verteidigt werden, so Kompatscher.Möglich sei aber auch, dass die Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Land zu einem Kompromiss führten und der Rekurs gegen das Landesgesetz zurückgezogen werde.stol