Die Landespolitik sieht im gemeinnützigen Wohnbau eine Speerspitze gegen die Wohnungsnot: Gemeinnützige Stiftungen oder gemeinnützige Genossenschaften erhalten vom Land bei Neubauten 55 Prozent der Baukosten, bei Sanierungen von zehn Jahre leerstehenden Gebäuden sogar 65 Prozent. Im Gegenzug müssen sie die entstehenden Wohnungen 30 Jahre um fünf Prozent unter dem Landesmietzins vermieten.<BR /><BR />„Wir sind 2025 unbürokratisch gestartet, damit sich etwas tut“, sagt Landesrätin Ulli Mair. Heute will die Landesregierung die Richtlinie aber in einigen Punkten nachschärfen. Die Zielsetzung, dass an Dritte zu vermieten ist, war zwar immer klar. Wer die Dritten sind, aber offensichtlich weniger. So wurde der „Stiftung Wohnen“ (Stiftung Elisabeth, Stiftung Liebenau, Raikas und Verbände) zwar von der Stadt Brixen die Zone D’Andrea zur gemeinnützigen Verbauung zugewiesen. Mitkonkurrent war laut Präsident Leo Resch aber eine Genossenschaft, die für eigene Mitglieder bauen wollte.<BR /><BR /> Landauf, landab schließen sich zudem Unternehmen zu Stiftungen zusammen. Weil die heutige Richtlinie zumindest einen Interpretationsspielraum zulässt, stellt sich die Frage, ob Betriebe über die gemeinnützige Schiene mit einem sehr hohen Fördersatz des Landes Mitarbeiterwohnungen bauen können.<BR /><BR />Die Antwort ist Nein. Die Landesregierung stellt heute klar, dass die Wohnungen für alle Mieter offen sein müssen. Dies schließt Mitarbeiter nicht aus. Es darf sich aber um keine geschlossene Zielgruppe handeln, wie ausschließlich Bedienstete weniger Betriebe. Ausgeschlossen werden zudem Mitglieder oder Verwalter des Antragstellers (Genossenschaft) sowie Verwandtschaft bis zum dritten Grad (Onkel, Tanten, Nichten, Neffen). Die Mehrwertsteuer wird für den Teil, der für Antragsteller absetzbar ist, nicht als Ausgabe anerkannt.