„Es gibt im Moment keine rechtliche Grundlage oder klare Direktive der Gesundheitsbehörden, die – was die Immunisierung angeht – die Gleichstellung von Genesung und Impfung feststellt“, heißt es in dem neuen Gutachten. Auswirkungen auf den Schulbereich sieht Landesrat Philipp Achammer nicht.<BR /><BR />Wie berichtet, sind derzeit 1200 Mitarbeiter in Südtirol Gesundheitsberufen, darunter 541 Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs, vom Dienst suspendiert, weil sie sich nicht – wie vom Gesetz vorgesehen – impfen ließen. Auch in den Seniorenheimen fehlen deshalb viele Mitarbeiter. Jene suspendierten Ungeimpften, die von Covid genesen sind, dürfen nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, hatte der Sanitätsbetrieb aufgrund eines Gutachtens der Staatsadvokatur vom Oktober entschieden.<BR /><b><BR />„Status von Genesenen ist nicht mit jenem von Geimpften gleichzusetzen“</b><BR /><BR />Da die Sache andernorts – beispielsweise auch im Trentino – anders gehandhabt wird, forderte der Sanitätsbetrieb ein neues Gutachten an. Am gestrigen Freitag traf es ein. „Das Gutachten stellt unmissverständlich klar: Der Status von Genesenen ist nicht mit jenem von Geimpften gleichzusetzen“, sagt der Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes, Marco Cappello.<BR /><BR />Zumindest in den 3 Monaten, die Genesene abwarten müssen, bevor sie sich impfen lassen können – und müssen – , gibt es für die Suspendierten keine Rückkehr an den Arbeitsplatz, an dem die meisten von ihnen direkten Kontakt mit Patienten bzw. Senioren haben. <BR /><b><BR />Vorwurf: Mit zweierlei Maß gemessen</b><BR /><BR />Im Bildungswesen dürfen Genesene – anders als im Sanitätsbereich – wieder zurück an den Arbeitsplatz. Das hatte zu Unmut geführt, weil hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Das sieht Landesrat Achammer nicht so – und er sieht deshalb auch keine Auswirkungen, die das neue Gutachten der Staatsadvokatur auf den Bildungsbereich haben könnte.<BR /><BR />In den Vorgaben aus Rom sei für das Bildungswesen „nicht eigentlich die Impfpflicht, sondern der Super Green Pass“ als Verpflichtung angeführt – also entweder geimpft oder genesen. Deshalb könne das Personal hier nach einer Infektion genesen wieder zurück an den Arbeitsplatz. „Solange die staatliche Regelung das so vorsieht, wird sich das Bildungsressort daran halten“, so Achammer.