„Wir fordern gleiches Recht für alle“, sagt sie. Außerdem: Was Landesrat Philipp Achammer dazu sagt.<BR /><BR />Genesen reicht nicht: Nachdem dies die Staatsadvokatur auch im zweiten Gutachten bestätigt, dürfen die Genesenen unter den suspendierten Mitarbeitern in den Gesundheitsberufen und Altersheimen so lange nicht arbeiten, bis sie den Impfzyklus nicht abgeschlossen haben. Seit 15. Dezember bedeutet dies 3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Genesung.<BR /><BR />Viel lockerer wird die Impfpflicht im Bildungsbereich gehandhabt. Dort genügt eine Genesung und sie ist erfüllt. Dies ist nicht auf Südtiroler Mist gewachsen. Vielmehr verweist Landesrat Philipp Achammer auf ein Rundschreiben des Bildungsministeriums. „Zusammenfassend gilt für die Berufsausübung, dass das Bildungspersonal den Super Green Pass (genesen, geimpft) erbringen muss“, steht dort zu lesen.<BR /><BR />Sauer stößt dies den Seniorenheimen auf. Präsidentin Martina Ladurner spricht von eklatanter Ungleichbehandlung. „Auf die Gefahr hin, als Nervensäge dazustehen, haben wir einen Termin mit Generaldirektor Florian Zerzer beantragt“, so Ladurner. Keiner könne sich leisten, Personal zu verlieren, weshalb sie gut verstehe, dass die Verantwortlichen mit dem Rundschreiben aus Rom zufrieden seien und jetzt nicht lange an dessen Oberfläche kratzen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="731207_image" /></div> <BR /><BR />„Im Lichte der jüngsten Gutachten fordern wir aber eine Richtigstellung im Sinne einer Gleichbehandlung“, so Ladurner. Südtirol ausgenommen, seien waren in ganz Italien auch die Genesenen in Gesundheitswesen und Altersheimen wieder zum Dienst zugelassen, was jetzt aufgrund des Gutachtens der Staatsadvokatur in Frage staatsweit nicht mehr zulässig sei.<BR /><BR />„Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums vom Dezember, das inzwischen nachgewiesenermaßen die Impfpflicht falsch interpretiert , ist jedenfalls keine Rechtsquelle“, so Ladurner. Wenn, dann müsse im Dekret zur Impfpflicht im Bildungswesen eine Passus enthalten sein, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigt. „Und der sich gegebenenfalls auch für unsere Sektoren nutzen lässt“, so Ladurner. Dass der Genesenen-Status allein nicht reiche, um die Impfpflicht zu erfüllen, habe eine Logik und sei nachvollziehbar. „Sollte es aber trotzdem eine Möglichkeit geben, auf dieses suspendierte Personal zurückzugreifen, sagen wir nicht Nein.“